Rn. 36b
Stand: EL 169 – ET: 12/2023
Nach § 1 Abs 1 SGB XI soll die (soziale) Pflegeversicherung das soziale Risiko der Pflegebedürftigkeit absichern. Die Pflegeversicherung hat die Aufgabe, Pflegebedürftigen Hilfe zu leisten, die wegen der Schwere der Pflegebedürftigkeit auf solidarische Unterstützung angewiesen sind (§ 1 Abs 4 SGB XI). Nur wenn daher es sich um eine solche Pflegeversicherung handelt, kann deren Leistung nach § 3 Nr 1 Buchst a steuerfrei sein.
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