Rn. 37

Stand: EL 169 – ET: 12/2023

Bei Leistungen aus einer Unfallversicherung ist zu unterscheiden zwischen (diese Differenzierung ist nicht verfassungswidrig, s Rn 30):

 
Leistungen aus gesetzlicher Unfallversicherung Leistungen aus privater Unfallversicherung
Dazu s Rn 37a – 37m. Dazu s Rn 38.

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