Rn. 44

Stand: EL 169 – ET: 12/2023

§ 3 Nr 1 Buchst c EStG stellt von der ESt frei:

 
Gegenstand der Steuerfreiheit Rechtsgrundlage
Übergangsgeld nach den §§ 20, 21 SGB VI § 3 Nr 1 Buchst c EStG Fall 1
Geldleistungen nach den §§ 10, 3639 ALG § 3 Nr 1 Buchst c EStG Fall 2

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge