Rn. 44
Stand: EL 169 – ET: 12/2023
§ 3 Nr 1 Buchst c EStG stellt von der ESt frei:
Gegenstand der Steuerfreiheit | Rechtsgrundlage |
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Übergangsgeld nach den §§ 20, 21 SGB VI | § 3 Nr 1 Buchst c EStG Fall 1 |
Geldleistungen nach den §§ 10, 36–39 ALG | § 3 Nr 1 Buchst c EStG Fall 2 |
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