Rn. 1277f
Stand: EL 170 – ET: 01/2024
Darüber hinausgehende Beträge sind stpfl nach § 19 EStG, wenn ein Arbeitsverhältnis zugrunde liegt, sonst nach § 22 Nr 1 EStG. Zur Frage der WK-Aufteilung wegen § 3c EStG s Bergkemper, FR 1996, 189, 196.
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