Rn. 1277f

Stand: EL 170 – ET: 01/2024

Darüber hinausgehende Beträge sind stpfl nach § 19 EStG, wenn ein Arbeitsverhältnis zugrunde liegt, sonst nach § 22 Nr 1 EStG. Zur Frage der WK-Aufteilung wegen § 3c EStGBergkemper, FR 1996, 189, 196.

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