Rn. 1029a
Stand: EL 169 – ET: 12/2023
In diesem Betrag steckt (BFH BStBl II 1988, 890; 1989, 288; 1990, 854; BFH/NV 1988, 150; 1991, 26) die unwiderlegliche Vermutung, dem StPfl sei ein entsprechender Aufwand entstanden. Selbst wenn er dafür keine Aufwandsentschädigung, sondern eine Vergütung erhielte, sei diese bis zu den Grenzen lt s Rn 1029 steuerfrei. BFH BStBl II 2006, 163 rückt allerdings von der Betrachtungsweise, es handele sich um einen Freibetrag, ab und sieht in dem Betrag eine Art BA-/WK-Pauschale (glA FG Bln DStRE 2008, 1177 rkr). ME ergeben sich daraus aber keine praktischen Konsequenzen.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen