Rn. 440b

Stand: EL 169 – ET: 12/2023

 
Tatbestandsmerkmal in § 3 Nr 12 S 2 EStG S Rn
Öffentliche Kasse s Rn 441–443
Öffentliche Dienste leistende Personen s Rn 444–448
Keine Gewährung der Aufwandsentschädigung für Verdienstausfall oder Zeitverlust s Rn 449449a
Keine Gewährung einer Aufwandsentschädigung, die den Aufwand übersteigt s Rn 450–469

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