Dr. Peter Handzik, Edgar Stickan
hda) Allgemeines
Rn. 565
Stand: EL 169 – ET: 12/2023
Trennungsgelder sind ebenfalls von § 3 Nr 13 S 1 EStG nF umfasst. Sie müssen jedoch auf gesetzlichen Grundlage basieren; ein Rechtsanspruch aufgrund betrieblicher Übung genügt nicht (dh solche Trennungsgelder sind stpfl, (s) BFH BFH/NV 1994, 857).
Rn. 565a
Stand: EL 169 – ET: 12/2023
§ 1 Abs 2 TGV zählt auf, aufgrund welcher Anlässe Trennungsgeld gewährt wird.
Beispiele:
Tatbestand, anlässlich dessen Trennungsgeld gewährt wird |
Rechtsgrundlage in § 1 Abs 2 TGV |
Versetzung aus dienstlichen Gründen |
Nr 1 |
Aufhebung einer Versetzung nach einem Umzug mit Zusage der Umzugskostenvergütung |
Nr 2 |
Verlegung der Beschäftigungsbehörde |
Nr 3 |
Nicht nur vorübergehende Zuteilung aus dienstlichen Gründen zu einem anderen Teil der Beschäftigungsbehörde |
Nr 4 |
Übertragung eines anderen Richteramtes nach § 32 Abs 2 DRiG oder eines weiteren Richteramtes nach § 27 Abs 2 DRiG |
Nr 5 |
Abordnung oder Kommandierung, auch iRd Aus- oder Fortbildung |
Nr 6 |
Zuweisung nach § 29 BBeamtG und § 20 BeamtenstatusG |
Nr 7 |
Vorübergehende Zuteilung aus dienstlichen Gründen zu einem anderen Teil der Beschäftigungsbehörde |
Nr 8 |
Vorübergehende dienstliche Tätigkeit bei einer anderen Stelle als einer Dienststelle |
Nr 9 |
Aufhebung oder Beendigung einer Maßnahme nach den Nr 6–9 nach Umzug mit Zusage der Umzugskostenvergütung |
Nr 10 |
Versetzung mit Zusage der Umzugskostenvergütung nach § 4 Abs 2 Nr 3 BUKG |
Nr 11 |
Einstellung mit Zusage der Umzugskostenvergütung |
Nr 12 |
Einstellung ohne Zusage der Umzugskostenvergütung bei vorübergehender Dauer des Dienstverhältnisses oder der vorübergehenden Verwendung am Einstellungsort oder während der Probezeit |
Nr 13 |
Räumung einer Dienstwohnung auf dienstliche Weise, solange der zur Führung eines Haushalts notwendige Teil der Wohnungseinrichtung untergestellt werden muss |
Nr 14 |
Rn. 565b
Stand: EL 169 – ET: 12/2023
Zu beachten ist, dass § 3 Nr 13 S 1 EStG nF die Zahlung von Trennungsgeldern aus öffentlichen Kassen dem Grunde nach steuerfrei stellt, aber S 2 EStG nF dies der Höhe nach begrenzt. Für die Kommentierung bedeutet dies:
Darstellung der Steuerbefreiung dem Grunde nach |
S Rn 565c–565e |
Darstellung der Steuerbefreiung der Höhe nach |
S Rn 566–566n |
hdb) Ges Grundlagen für Trennungsgelder
Rn. 565c
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Die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen für Trennungsgelder (s Rn 565) sind:
Rechtsgrundlage |
Erl dazu |
§ 15 BRKG |
Bundesbeamte/Bundesbeamtinnen und Bundesrichter/Bundesrichterinnen, die an einem Ort außerhalb des Dienst- und Wohnorts ohne Zusage von Umzugskostenvergütung abgeordnet werden, erhalten für die ihnen dadurch entstehenden notwendigen Auslagen unter Berücksichtigung der häuslichen Ersparnis ein Trennungsgeld nach der TrennungsgeldVO (TGV idF der Bekanntmachung vom 29.06.1999, BGBl I 1999, 1533 mit nachfolgenden Änderungen). S auch die AuslandstrennungsgeldVO (ATGV idF vom 22.01.1998, BGBl I 1998, 189 mit nachfolgenden Änderungen) |
§ 12 BUKG |
Trennungsgelder für Aufwendungen, die dem Berechtigten durch die getrennte Haushaltsführung, das Beibehalten der Wohnung oder der Unterkunft am bisherigen Wohnort oder das Unterstellen des zur Führung eines Haushalts notwendigen Teils der Wohnungseinrichtung entstehen, gewährt § 12 BUKG (iVm TVG) nach den dortigen Voraussetzungen. |
Rn. 565d
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Mietbeiträge: Anstelle eines Trennungsgelds ggf bewilligte Mietbeiträge aufgrund § 15 Abs 2 BUKG idF vom 08.04.1964 (BGBl I 1964, 253) waren nicht nach § 3 Nr 13 EStG nF/aF steuerfrei (BFH BStBl II 1971, 772; H 3.13 EStH 2021 iVm H 3.13 LStH 2023).
Rn. 565e
Stand: EL 169 – ET: 12/2023
Bei den Umzugskosten muss es sich tatsächlich um BA/WK handeln, s Rn 563 gilt entsprechend.