Rn. 720

Stand: EL 169 – ET: 12/2023

Weder § 3 Nr 16 EStG aF noch andere Vorschriften des EStG definierten den Begriff "Umzugskosten". H 3.16 EStH 2010 iVm R 9.9 Abs 1 LStR 2011 besagte, dass nur die Kosten, die durch einen beruflich veranlassten Wohnungswechsel entstanden, WK waren. Die berufliche Veranlassung (abzugrenzen von der privaten, § 12 Nr 1 EStG) bestimmte daher den Grund und die Höhe der Ersatzfähigkeit von Aufwendungen.

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