Rn. 394b

Stand: EL 169 – ET: 12/2023

Den Bezügen aus öffentlichen Mitteln wegen Hilfsbedürftigkeit (§ 3 Nr 11 S 1 EStG) stellt § 3 Nr 11 S 4 EStG gleich:

 
Gegenstand der Gleichstellung Rechtsgrundlage
Beitragsermäßigungen eines Trägers der gesetzlichen Krankenversicherung für nicht beanspruchte Beihilfeleistungen § 3 Nr 11 S 4 EStG Fall 1
Prämienrückzahlungen eines Trägers der gesetzlichen Krankenversicherung für nicht beanspruchte Beihilfeleistungen § 3 Nr 11 S 4 EStG Fall 2

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