Rn. 732

Stand: EL 169 – ET: 12/2023

Allgemein galt, dass aufgrund der Verweisung in § 3 Nr 16 Hs 1 EStG aF auf § 9 Abs 5 EStG aF unangemessen hohe WK nicht ersatzfähig waren. Zu weiteren Beschränkungen des Kostenersatzes wird im Nachfolgenden an der jeweils relevanten Stelle eingegangen. Zweifel an der Plausibilität der Pauschalen nach den LStR (hier für 1981) für Verpflegungsmehraufwand bei doppelter Haushaltsführung erhob BFH BStBl II 1995, 184.

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