Rn. 143

Stand: EL 150 – ET: 04/2021

Nach § 52 Abs 43a S 2 EStG aF konnte das BMF den Zeitpunkt der erstmaligen Übermittlung dieser Mitteilungen durch ein im BStBl zu veröffentlichendes Schreiben mitteilen. Dies geschah erstmals für im Kj 2011 gewährte Leistungen (SenFin Bremen v 26.10.2011, DB 2011, 2632). Diese waren bis zum 28.02.2012 mitzuteilen (BMF v 22.02.2011, BStBl I 2011, 214).

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