Rn. 60

Stand: EL 163 – ET: 02/2023

§ 32c Abs 6 EStG regelt die Folgen bei einer Änderung von Besteuerungsgrundlagen im jeweiligen Betrachtungszeitraum (s Rn 61–63); darüber hinaus sind Regelungen zur Verjährungshemmung für den Tarifbescheid (s Rn 64) sowie eine entsprechende Anwendung auf die Anrechnungsverfügung (s Rn 65) enthalten.

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