Rn. 144
Stand: EL 153 – ET: 10/2021
Der Hinterbliebenen-Pauschbetrag eines Kindes kann gemäß § 33b Abs 5 S 1 EStG auf die Eltern übertragen werden (entsprechende Erläuterungen hierzu s Rn 111ff).
Rn. 145–155
Stand: EL 153 – ET: 10/2021
vorläufig frei
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