Rn. 144

Stand: EL 153 – ET: 10/2021

Der Hinterbliebenen-Pauschbetrag eines Kindes kann gemäß § 33b Abs 5 S 1 EStG auf die Eltern übertragen werden (entsprechende Erläuterungen hierzu s Rn 111ff).

 

Rn. 145–155

Stand: EL 153 – ET: 10/2021

vorläufig frei

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