Rn. 415

Stand: EL 171 – ET: 02/2024

Umsatzprozesse sind mehrstufig, das Realisationsprinzip gibt darüber Auskunft, auf welcher Stufe dieses Prozesses der Gewinn verwirklicht ist (BFH vom 29.22.1973, IV R 181/71, BStBl II 1974, 202).

Als Realisationszeitpunkt (theoretisch) in Betracht kämen entlang des Umsatzprozesses (mit Ausnahme von Bargeschäften) die folgenden Zeitpunkte:

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