Rn. 45

Stand: EL 173 – ET: 06/2024

Die LSt-Nachschau erfolgt entsprechend ihrem Zweck, der zeit- und realitätsnahen Besichtigung und Wahrnehmung der tatsächlichen Verhältnisse, unvermittelt, dh ohne vorherige Ankündigung, damit der von der LSt-Nachschau Betroffene keine Möglichkeit hat, sich auf die bevorstehende Nachschau einzustellen.

Darin unterscheidet sich die LSt-Nachschau von der Außenprüfung nach den §§ 193ff AO. Ferner erfolgt die LSt-Nachschau außerhalb einer LSt-Außenprüfung, damit kann im Rahmen einer LSt-Außenprüfung keine LSt-Nachschau stattfinden. Die schließt aber nicht die Durchführung einer LSt-Nachschau aus, die nicht im Rahmen einer laufenden LSt-Außenprüfung erfolgt, selbst wenn die LSt-Nachschau durch die iRd laufenden LSt-Außenprüfung getroffenen Feststellungen veranlasst ist.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge