Rn. 15

Stand: EL 167 – ET: 09/2023

Leistungen der betrieblichen Altersversorgung können in Form von Rentenleistungen oder in Form einer Kapitalleistung gewährt werden. Dies gilt auch für Pensionsfonds aufgrund der Regelung in § 112 Abs 1 S 1 Nr 4 VAG aF iVm § 112 Abs 1 S 2 VAG aF seit 2013 (Höfer/de Groot, DB 2014, 540), die in § 236 Abs 1 S 1 Nr 4 VAG übernommen wurde. Die vor 2013 geltende Regelung, nach der Kapitalzahlungen bei der Altersleistung unzulässig waren, wurde aufgehoben.

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