Eickhorst, Auswirkungen der Unternehmensteuerreform 2008 auf Krisenunternehmen u ihre Sanierung, BB 2007, 1707.
Rn. 320
Stand: EL 139 – ET: 10/2019
Sanierungsbedürftige Unternehmen sind ua durch folgende Strukturmerkmale gekennzeichnet:
- hoher Zinsaufwand bei laufenden Verlusten
- hohe FK-Finanzierung mit entsprechendem Zinsaufwand
- niedrige EK-Quote
- Fremdfinanzierung der KapGes durch Gesellschafter bzw nahestehende Personen (s Rn 216ff)
- Fremdfinanzierung der KapGes u Sicherung durch Gesellschafterbürgschaften (s Rn 216ff).
Der hohe Zinsaufwand bei laufenden Verlusten führt regelmäßig zu einer Steuerbelastung aus der Substanz, welche sich entsprechend kontraproduktiv auf Sanierungsbemühungen auswirkt. Die niedrige EK-Quote verhindert die Anwendung des EK-Vergleichs nach § 4h Abs 2 S 1 Buchst c EStG (s Rn 108ff). Lediglich bei konzernfreien Krisenunternehmen kann die Befreiung von der Zinsabzugsbeschränkung nach § 4h Abs 2 S 1 Buchst b EStG (s Rn 104ff) in Betracht kommen, bei KapGes allerdings nur dann, sofern keine schädliche Gesellschafterfremdfinanzierung nach § 8a Abs 2 KStG (s Rn 216ff) besteht.
Rn. 321–322
Stand: EL 139 – ET: 10/2019
vorläufig frei
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