Eickhorst, Auswirkungen der Unternehmensteuerreform 2008 auf Krisenunternehmen u ihre Sanierung, BB 2007, 1707.

 

Rn. 320

Stand: EL 139 – ET: 10/2019

Sanierungsbedürftige Unternehmen sind ua durch folgende Strukturmerkmale gekennzeichnet:

  • hoher Zinsaufwand bei laufenden Verlusten
  • hohe FK-Finanzierung mit entsprechendem Zinsaufwand
  • niedrige EK-Quote
  • Fremdfinanzierung der KapGes durch Gesellschafter bzw nahestehende Personen (s Rn 216ff)
  • Fremdfinanzierung der KapGes u Sicherung durch Gesellschafterbürgschaften (s Rn 216ff).

Der hohe Zinsaufwand bei laufenden Verlusten führt regelmäßig zu einer Steuerbelastung aus der Substanz, welche sich entsprechend kontraproduktiv auf Sanierungsbemühungen auswirkt. Die niedrige EK-Quote verhindert die Anwendung des EK-Vergleichs nach § 4h Abs 2 S 1 Buchst c EStG (s Rn 108ff). Lediglich bei konzernfreien Krisenunternehmen kann die Befreiung von der Zinsabzugsbeschränkung nach § 4h Abs 2 S 1 Buchst b EStG (s Rn 104ff) in Betracht kommen, bei KapGes allerdings nur dann, sofern keine schädliche Gesellschafterfremdfinanzierung nach § 8a Abs 2 KStG (s Rn 216ff) besteht.

 

Rn. 321–322

Stand: EL 139 – ET: 10/2019

vorläufig frei

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