Stand: EL 106 – ET: 08/2014

§ 59 EStG "Übergangsregelungen für den Lohnsteuerabzug für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet", der das LSt-Recht für die Übergangszeit des Kj 1991 an die besonderen Verhältnisse in dem Gebiet der ehemaligen DDR angepasst hatte, wurde durch das StMBG v 21.12.1993, BGB1 I 1993, 2310 aufgehoben. Die Vorschrift findet ab dem Kj 1992 keine Anwendung mehr.

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