Prof. Dr. Lutz Richter, Dr. Magdalena Kruczynski
Rn. 23
Stand: EL 142 – ET: 04/2020
Das Datenschema umfasst zum einen das Stammdaten-Modul ("GCD-Modul") und zum anderen das JA-Modul ("GAAP-Modul").
Das Stammdaten-Modul besteht in der Taxonomie 6.3 aus 58 verpflichtend zu übermittelnden Elementen aus den folgenden Bereichen:
- Dokumentinformationen (zB Erstellungsdatum);
- Informationen zum Bericht (zB Berichtsbestandteile und Bilanzierungsstandard);
- Informationen zum Unternehmen (zB Rechtsform, Firmensitz und Steuernummer).
Insgesamt besteht das GCD-Modul aus über 800 Elementen, wobei zahlreiche Elemente (163 Elemente in der Taxonomie 6.3) durch den Hinweis "not Permitted For: Einreichung an Finanzverwaltung" nicht für die steuerliche Übermittlung verwendet werden dürfen. Hintergrund dieser umfangreichen Auswahlmöglichkeiten ist, dass das GCD-Modul die Anforderungen unterschiedlicher Adressaten widerspiegelt und das Datenschema sowohl für die steuerliche Übermittlung als auch für die Finanzberichterstattung allg (zB für Übermittlungen an den elektronischen Bundesanzeiger, an Banken, Aufsichtsbehörden und Geschäftspartner) Verwendung findet. Durch den Einsatz entsprechender Filter in der eingesetzten Software lassen sich nur die für die steuerliche Übermittlung relevanten Elemente anzeigen. Die Praktikabilität des Datenschemas hängt somit wesentlich von der verwendeten Software ab.
Im JA-Modul werden Berichtsbestandteile, wie zB Bilanz, GuV und Ergebnisverwendung für Unternehmen aller Rechtsformen und Größen abgebildet, sodass dieses Modul als Kernelement der Übermittlung nach § 5b EStG fungiert. Das Datenschema enthält sowohl Pflichtbestandteile als auch freiwillig zu übermittelnde Berichtsbestandteile (s Rn 24ff). Zusätzlich sind in der Taxonomie alternativ verwendbare Bestandteile, wie zB die GuV nach dem GKV und dem UKV enthalten (s BMF v 28.09.2011, BStBl I 2011, 855, Anlage zu Rz 11).