Prof. Dr. Lutz Richter, Dr. Magdalena Kruczynski
Rn. 42
Stand: EL 142 – ET: 04/2020
Die GuV-Posten nach § 275 HGB sind für die steuerliche Deklaration ebenfalls zu untergliedern. So ist bspw der GuV-Posten "Umsatzerlöse", der die Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen abzgl USt und Erlösschmälerungen beinhaltet und nach § 275 Abs 2 Nr 1 bzw Abs 3 Nr 1 HGB in einem einzigen Posten auszuweisen ist, lt Kerntaxonomie in die GuV-Positionen "in Umsatzerlöse enthaltener Bruttowert" und "in Umsatzerlöse verrechnete Erlösschmälerungen und sonstige direkt mit dem Umsatz verbundene Steuern" zu differenzieren.
Durch die Existenz von Unterpositionen und die Kennzeichnung beider Positionen als "Summenmussfeld" ist zudem eine Aufteilung nach umsatzsteuerlichen Tatbeständen erforderlich, sodass beide Positionen in der Taxonomie 6.3 aus jeweils 13 Unterpositionen bestehen. Die doppelte Abfrage der Daten – zum einen in der USt-Voranmeldung bzw USt-Erklärung und zum anderen iRd E-GuV – erfolgt für Zwecke des Risikomanagements der FinVerw. Die BStBK stufte dies zum Einführungszeitpunkt als bedenklich ein, da diese Informationen für ertragsteuerliche Zwecke nicht von Bedeutung sind (s BStBK, Stellungnahme v 05.10.2010, 3). Aus prozessualer Sicht ist eine Verknüpfung zwischen den Steuererklärungen und der E-Bilanz jedoch zu befürworten (hierzu s Rn 51).
Eine ebenfalls detaillierte Untergliederung erfahren die GuV-Posten "sonstige betriebliche Erträge" und "sonstige betriebliche Aufwendungen" iSd § 275 Abs 2 Nr 4 u 8 bzw Abs 3 Nr 6 u 7 HGB, die handelsrechtlich jeweils in nur einem einzigen GuV-Posten auszuweisen sind. In der Taxonomie 6.3 besteht die Position "sonstige betriebliche Erträge" aus 22 Unterpositionen, die überwiegend als "Mussfeld" oder "Summenmussfeld" gekennzeichnet sind. Unterhalb der Summenmussfelder befinden sich weitere verpflichtend zu übermittelnde Positionen mit der Eigenschaft "Mussfeld".
Noch detaillierter ist die Untergliederung der Position "sonstige betriebliche Aufwendungen"; diese besteht in der Taxonomie 6.3 aus insgesamt 36 Unterpositionen. Da die Angaben insb für Zwecke der GewSt und der ESt von Bedeutung sind, erfolgt in diesem Bereich ebenfalls eine doppelte Abfrage, die mit dem Risikomanagement der FinVerw begründet werden kann.