Rn. 1413
Stand: EL 163 – ET: 02/2023
Besonders unscharf ist der Begriff "Teilbetrieb"; dazu wird auf die Kommentierungen zu s § 16 neu Rn 201ff (Schacht) sowie Tiedtke/Wälzholz, DStZ 2000, 127 verwiesen. Die hochgradige Einzelfalljurisprudenz in der Rspr macht erst recht die Einholung einer verbindlichen Auskunft der FinVerw erforderlich, sofern die Begriffsauslegung für eine Steuerplanungsentscheidung erheblich ist.
Rn. 1414
Stand: EL 163 – ET: 02/2023
vorläufig frei
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