Rn. 1043

Stand: EL 156 – ET: 02/2022

Abschlüsse zum Stichtag 31.12.2019: Das IDW hat die Corona-Pandemie für das Wj 2020 als wertbegründete Tatsache eingeordnet, so dass eine Berücksichtigung erst danach, spätestens nach dem 29.02.2020 erfolgen kann/muss (vgl. Fachlichen Hinweis des IDW v 03.04.2020).

Zum JA im Lichte der Corona-Pandemie vgl Schütte/Götz, DStR 2021, 366.

 

Rn. 1044–1050

Stand: EL 156 – ET: 02/2022

vorläufig frei

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