Rn. 156
Stand: EL 151 – ET: 06/2021
Nach der bis zum 31.12.1998 gültigen Fassung (§ 52 Abs 18 S 2 EStG aF) fielen folgende WG bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen (s Rn 195ff) unter die Begünstigung:
- abnutzbare bewegliche WG mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von mindestens 25 Jahren,
- Grund und Boden,
- Gebäude,
- Anlagen in Grund und Boden,
- Aufwuchs auf Grund und Boden,
- Schiffe,
- Anteile an KapGes,
- lebendes Inventar,
- luf Betriebe im Zusammenhang mit einer Betriebsumstellung.
Rn. 157
Stand: EL 151 – ET: 06/2021
vorläufig frei
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen