Rn. 156

Stand: EL 151 – ET: 06/2021

Nach der bis zum 31.12.1998 gültigen Fassung (§ 52 Abs 18 S 2 EStG aF) fielen folgende WG bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen (s Rn 195ff) unter die Begünstigung:

  • abnutzbare bewegliche WG mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von mindestens 25 Jahren,
  • Grund und Boden,
  • Gebäude,
  • Anlagen in Grund und Boden,
  • Aufwuchs auf Grund und Boden,
  • Schiffe,
  • Anteile an KapGes,
  • lebendes Inventar,
  • luf Betriebe im Zusammenhang mit einer Betriebsumstellung.
 

Rn. 157

Stand: EL 151 – ET: 06/2021

vorläufig frei

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