Rn. 158
Stand: EL 151 – ET: 06/2021
Als begünstigte Veräußerungsobjekte kamen nur noch in Betracht (mit dem Begriffsinhalt gemäß s Rn 47):
- Grund und Boden,
- Aufwuchs auf Grund und Boden, wenn dieser zu einem luf BV gehört,
- Gebäude.
Rn. 159
Stand: EL 151 – ET: 06/2021
vorläufig frei
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