Rn. 158

Stand: EL 151 – ET: 06/2021

Als begünstigte Veräußerungsobjekte kamen nur noch in Betracht (mit dem Begriffsinhalt gemäß s Rn 47):

  • Grund und Boden,
  • Aufwuchs auf Grund und Boden, wenn dieser zu einem luf BV gehört,
  • Gebäude.
 

Rn. 159

Stand: EL 151 – ET: 06/2021

vorläufig frei

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