Rn. 241

Stand: EL 154 – ET: 11/2021

Nur wenn es wirtschaftlich begründet ist, kann der StPfl die Leistungs-AfA wählen. Das ist der Fall, wenn die Leistung der WG idR erheblich schwankt und deren Verschleiß dementsprechend wesentliche Unterschiede aufweist (R 7.4 Abs 5 S 2 EStR 2012; Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz 322). Auch Belastungsunterschiede innerhalb eines Wj können die Leistungs-AfA begründen (vgl FG Mchn EFG 1985, 67 rkr betreffend Mähdrescher). Der unterschiedliche Verschleiß muss aber in erster Linie von der Leistungsabgabe abhängen und nicht vom Alter des WG.

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