Rn. 179

Stand: EL 154 – ET: 11/2021

Nutzungsdauer ist der Zeitraum, in dem ein WG erfahrungsgemäß verwendet oder genutzt werden kann (BFH BStBl II 2011, 709). Das AfA-Volumen kann nur verteilt werden, wenn die Gesamtdauer der Verwendung/Nutzung mehr als ein Jahr umfasst (§ 7 Abs 1 S 1 EStG). Gemeint ist damit ein Kj mit 12 Monaten oder 365/366 Tagen (BFH BStBl II 1994, 232 mit Anm Bordewin, NWB F 17, 1323; H 7.4 EStH 2020 "Nutzungsdauer"; Kulosa in Schmidt, § 7 EStG Rz 28, 40. Aufl 2021). Ist die zu erwartende Nutzungsdauer geringer, braucht der StPfl das WG nicht in der Bilanz anzusetzen, damit ist es auch nicht abschreibbar. Die AK/HK des WG sind dann sofort abziehbare BA/WK (BFH BStBl II 1994, 232).

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