A. Überblick
Rn. 37
Stand: EL 154 – ET: 11/2021
Nicht mehr relevante Vorschriften (zB § 7f Abs 3 EStG, § 81 Abs 4 Nr 2b EStDV, § 82f Abs 4 EStDV) erlaubten erhöhte Absetzungen/Sonderabschreibungen bereits auf Anzahlungen auf AK bzw auf Teil-HK. § 4 S 2, 5 InvZulG 2007 und § 5 S 2, 5 InvZulG 2010 ordneten nur noch die entsprechende Anwendung von § 7a Abs 2 S 3–5 EStG an. § 7a Abs 2 EStG hat daher Auslaufcharakter.
Rn. 38
Stand: EL 154 – ET: 11/2021
§ 7a Abs 2 EStG regelt in
- S 1: die Auswirkung der Vornahme der erhöhten Absetzungen/Sonderabschreibungen bereits auf Anzahlungen auf AK/Teil-HK
- S 2: das AfA-Gesamtvolumen
- S 3: wann Anzahlungen auf AK aufgewendet sind (allg)
- S 4: wann Anzahlungen auf AK aufgewendet sind (bei Bezahlung durch Wechselhingabe)
- S 5: wann Anzahlungen auf AK aufgewendet sind (bei Bezahlung durch Scheckhingabe).
B. ABC der Anzahlungen auf AK
Rn. 39
Stand: EL 154 – ET: 11/2021
Anzahlungen auf AK (zum Auslaufcharakter der Vorschrift s Rn 37)
sind: |
sind nicht: |
- Vorleistungen, die in Erfüllung eines zu einem späteren Zeitpunkt noch zu vollziehenden Anschaffungsgeschäfts erbracht worden sind1
|
- Zahlungen, die nach dem rechtswirksamen Abschluss eines schuldrechtlichen Vertrages und vor Lieferung des WG auf die endgültigen AK geleistet werden, soweit sie diese nicht übersteigen (R 7a Abs 5 S 1 EStR 2012)
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- Zahlungen gelegentlich eines Anschaffungsgeschäfts, durch die eine Kaufpreistilgung nicht eintritt2
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- Willkürlich geleistete Zahlungen3, s Rn 40
|
! BFH BStBl II 1978, 475; 1981, 179; 1983, 509; 1985, 528; H 7a EStH 2020 "Anzahlung auf AK"; Kratzsch in Frotscher/Geurts, § 7a EStG Rz 15
2 BFH BStBl II 1983, 509; H 7a EStH 2020 "Anzahlung auf AK"
2 BFH BStBl II 1987, 492; R 7a Abs 5 S 4 EStR 2012; H 7a EStH 2020 "willkürlich geleistete Zahlungen"
Rn. 40
Stand: EL 154 – ET: 11/2021
Bebautes Grundstück
Anzahlungen auf AK eines bebauten Grundstücks sind nach dem Verhältnis der voraussichtlichen Verkehrswerte/Teilwerte auf Grund und Boden und Gebäude aufzuteilen (R 7a Abs 5 S 3 EStR 2012; Kratzsch in Frotscher/Geurts, § 7a EStG Rz 15).
Minderung
Für den Begriff der Anzahlung auf AK ist es ohne Belang, ob die Zahlungen zu einer Kaufpreisminderung führen (R 7a Abs 5 S 2 EStR 2012).
Notaranderkonto
s "Treuhandkonto"
Treuhandkonto
Keine Anzahlungen sind Zahlungen auf ein Treuhandkonto/Notaranderkonto sowie Zahlungen, die im Interesse des StPfl einem Konto gutgeschrieben werden, über das der Zahlungsempfänger nicht frei verfügen kann; Einzelheiten s R 7a Abs 5 S 9 EStR 2012).
Verzinsung
Für den Begriff der Anzahlung auf AK ist es ohne Belang, ob die Zahlungen verzinst werden (R 7a Abs 5 S 2 EStR 2012).
Willkürverbot
Willkürlich geleistete Zahlungen sind keine Anzahlungen auf AK (R 7a Abs 5 S 4 EStR 2012; H 7a EStH 2020 "willkürlich geleistete Zahlungen"; Kratzsch in Frotscher/Geurts, § 7a EStG Rz 17). Auch vertraglich vereinbarte Zahlungen können dabei willkürlich sein (R 7a Abs 5 S 5 EStR 2012). Eine Zahlung ist aber dann nicht willkürlich, wenn das WG spätestens im Folgejahr (mE: Kalender-Folgejahr) geliefert wird (R 7a Abs 5 S 6 EStR 2012). Zahlungen iRd § 3 Abs 2 MaBV sind idR nicht willkürlich (Einzelheiten: R 7a Abs 5 S 7, 8 EStR 2012), zum Zahlungsplan nach § 3 Abs 2 MaBV s H 7a EStH 2020 "Anzahlungen auf AK").
C. ABC der Teil-HK
Rn. 41
Stand: EL 154 – ET: 11/2021
Teil-HK sind
Rn. 42
Stand: EL 154 – ET: 11/2021
Anzahlung auf Teil-HK
Diese sind begrifflich gar nicht denkbar (BFH BStBl II 1982, 426), jedenfalls aber nicht begünstigt (BFH BStBl II 1982, 426; H 7a EStH 2020 "Teil-HK"; Kratzsch in Frotscher/Geurts, § 7a EStG Rz 20).
Entstehungsprinzip
Es kommt nicht darauf an, ob und wie hoch bereits Zahlungen auf Teil-HK geleistet worden sind, sondern nur, in welcher Höhe Teil-HK "entstanden" sind (R 7a Abs 6 S 2 EStR 2012). Soweit sich die Zahlungen aber am Baufortschritt ausrichten, können vereinfachend diese Anhaltspunkt für die entstandenen Teil-HK sein (R 7a Abs 6 S 4 EStR 2012).
Generalunternehmer
Auch bei Teilzahlungen an einen Generalunternehmer (Baubereich), der ein Bauobjekt zum Festpreis zu erstellen hat, bemisst sich die AfA nach den tatsächlich entstandenen Teil-HK (R 7a Abs 6 S 3 EStR 2012).
Insolvenz
Erhält der StPfl für Vorausleistungen wegen Insolvenz des Vertragspartners keinen Gegenwert, gehören diese nicht zu den HK (GrS BFH BStBl II 1990, 830), demzufolge auch nicht zu den Teil-HK.
Zahlung
Für die Bemessung der Teil-HK als AfA-Bemessungsgrundlage kommt es nicht darauf an, ob und wie hoch Zahlungen auf die Teil...