Rn. 18

Stand: EL 155 – ET: 12/2021

§ 7b Abs 2 Nr 2 EStG begünstigt nur, wenn die AK/HK bestimmter begünstigter Investitionen nicht EUR 3.000 je qm Wohnfläche übersteigen. Dies deckt sich konsequent mit der Intention des Gesetzesentwurfes, nur den preiswerten (= "bezahlbaren", BR-Drucks 470/18, 4) Mietwohnungsneubau zu fördern und nicht auch Luxus-Objekte. Der Gesetzgeber betont in BR-Drucks 470/18, 10 dies nochmals, dass die Anschaffung und Herstellung hochpreisigen Mietwohnraums vermieden werden soll, vielmehr sollen Mietwohnungen im unteren und mittleren Preissegment gefördert werden, Luxuswohnungen brauchen eine solche Förderung nicht. Eine solche Intention des Gesetzgebers ist verfassungsrechtlich zulässig.

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