A. Die begünstigten Objekte (§ 7h Abs 1, 3 EStG)
Rn. 2h
Stand: EL 155 – ET: 12/2021
Erhöhte Absetzungen nach § 7h EStG kommen in Betracht für Bauaufwendungen an folgenden inländischen (s § 1 Rn 51ff (Teller), unionsrechtswidrig, s Rn 2e) Objekten:
1 zur lediglich redaktionellen Änderung des § 7h Abs 3 EStG durch Art 1 Nr 8 Buchst c, Art 1 Nr 27 S 5 des Gesetzes zur weiteren Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (v 12.12.2019, BGBl I 2019, 2451) s Rn 1b.
Rn. 3
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Gleichgültig ist, ob das Objekt zum PV oder BV gehört. Jedoch muss Einkunftserzielungsabsicht vorliegen (Kulosa in Schmidt, § 7h EStG Rz 1, 40. Aufl 2021; Kratzsch in Frotscher/Geurts, § 7h EStG Rz 11).
Rn. 3a
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Selbst genutzte (= zu eigenen Wohnzwecken genutzte) Baudenkmäler und Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen fördert § 10f EStG durch SA-Abzug. § 10f Abs 1 S 3 EStG regelt die Konkurrenz beider Vorschriften: Für Zeiträume, in denen § 7h (ebenso: § 7i EStG) beansprucht wird, ist nicht zugleich der SA-Abzug nach § 10f EStG möglich (Kumulationsverbot). Zur strittigen Behandlung eines unterjährigen Nutzungswechsels s Schindler, § 10f EStG Rz 17, offengelassen von FG Nds 9 K 279/12, DStRE 2015, 135 rkr.
B. Die begünstigten und nicht begünstigten Maßnahmen (§ 7h Abs 1 S 1–3, Abs 1a EStG)
1. Übersicht über die begünstigten und die nicht begünstigten Maßnahmen
Rn. 4
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Maßnahme ist |
Dazu s Rn |
begünstigt |
s Rn 4a–4i |
nicht begünstigt |
s Rn 5a–5g |
teils begünstigt, teils nicht |
s Rn 5h |
2. Übersicht über die begünstigten Maßnahmen
Rn. 4a
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Begünstigte Maßnahmen |
Rechtsgrundlage |
Behandlung in Rn |
HK für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen iSd § 177 BauGB |
§ 7h Abs 1 S 1 EStG |
s Rn 4c–4d |
HK für Maßnahmen, die der Erhaltung, Erneuerung und funktionsgerechten Verwendung eines Gebäudes iSd S 1 dienen, das wegen seiner geschichtlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Bedeutung erhalten bleiben soll und zu deren Durchführung sich der Eigentümer neben bestimmten Modernisierungsmaßnahmen gegenüber der Gemeinde verpflichtet hat |
§ 7h Abs 1 S 2 EStG |
s Rn 4e–4f |
AK auf Maßnahmen nach S 1 und 2, soweit nach dem rechtswirksamen Abschluss eines obligatorischen Erwerbsvertrages oder gleichstehenden Rechtaktes durchgeführt |
§ 7h Abs 1 S 3 EStG |
s Rn 4g–4i |
Rn. 4b
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Aus der Übersicht folgt zugleich:
3. Begünstigte Maßnahmen nach § 7h Abs 1 S 1 EStG
Rn. 4c
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Begünstigt sind HK (s § 7i Rn 12 (Handzik); dh nicht: Teil-HK, s Rn 7; H 7a EStH 2020 "Teil-HK") für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen iSd § 177 BauGB. Zum anschaffungsnahen Aufwand als HK s § 6 Abs 1 Nr 1a EStG.
Dazu zählen:
(1) |
Modernisierung (nur iSd § 177 Abs 1, 2, 4, 5 BauGB). Diese soll Missstände der inneren oder äußeren Beschaffenheit einer baulichen Anlage beseitigen. Missstände liegen insb vor, wenn die bauliche Anlage nicht den allg Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse entspricht (§ 177 Abs 3 BauGB). An diese Kriterien knüpft auch BFH BStBl II 2009, 596 an. |
(2) |
Instandsetzung (nur iSd § 177 Abs 1, 3–5 BauGB). Diese soll Mängel der inneren oder äußeren Beschaffenheit einer baulichen Anlage beheben. Mängel liegen insb vor, wenn (§ 177 Abs 3 BauGB) durch Abnutzung, Alterung, Witterungseinflüsse oder Einwirkungen Dritter
- die bestimmungsgemäße Nutzung der baulichen Anlage nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird
- die bauliche Anlage nach ihrer äußeren Beschaffenheit das Straßen- oder Ortsbild nicht nur unerheblich beeinträchtigt oder
- die bauliche Anlage erneuerungsbedürftig ist und wegen ihrer städtebaulichen, insb geschichtlichen oder künstlerischen Bedeutung erhalten bleiben soll.
Auch BFH BStBl II 2009, 597 lehnt sich an diese Definition an. |
(3) |
Handelt es sich um Modernisierungen/Instandsetzungen, die nicht iRd § 177 BauGB erfolgen, sind diese im Umkehrschluss nicht begünstigt (glA Kratzsch in Frotscher/Geurts, § 7h EStG Rz 22). |
Rn. 4d
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Hinweis: Nicht begünstigt sind aber Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, die zu einem in steuerlicher Hinsicht bautechnisch neuen Gebäude führen (s Rn 5aff). BFH v 06.05.2014, IX R 16/13, BFH/NV 2014, 1729; BFH v 06.05.2014, IX R 17/13, BFH/NV 2014, 1731 würden § 7h EStG gewähren für eine noch zu bildende ETW im Dachgeschoss einer bestehenden, umgebauten Kaserne. BFH v 06.05.2014, IX R 15/13, BFH/NV 2014, 1818 würde § 7h EStG gewähren für eine noch zu bildende ETW in einem bestehenden Gebäude. Alle 3 Fälle betreffen mE keine Neubauten oder bautechnisch neue Gebäude, sondern nur die Schaffung eines neuen WG (ETW) durch Umbau bestehender Gebäude.
4. Begünstigte Maßnahmen nach § 7h Abs 1 S 2 EStG
Rn. 4e
Stand: EL 1...