Rn. 11
Stand: EL 176 – ET: 10/2024Stand: EL 176 – ET: 10/2024
Für unmittelbar Zulageberechtigte, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhöht sich die Grundzulage einmalig um einen Betrag von EUR 200 (sog Berufseinsteigerbonus). Die erhöhte Grundzulage wird einmalig für das erste nach dem 31.12.2007 beginnende Beitragsjahr gezahlt, für das der Zulageberechtigte die Altersvorsorgezulage beantragt, wenn er zu Beginn des betreffenden Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Rn. 12
Stand: EL 176 – ET: 10/2024
Bei der Berechnung des Mindesteigenbeitrages (s § 86 EStG und s Erläut zu § 86 (Mühlenharz)) ist in dem ersten Beitragsjahr, in dem die Voraussetzungen für die Gewährung des Erhöhungsbetrages vorliegen, die erhöhte Grundzulage zu berücksichtigen. Wird der erforderliche Mindesteigenbetrag nicht geleistet, erfolgt eine entsprechende Kürzung der Altersvorsorgezulage und damit auch des in der Grundzulage enthaltenen Erhöhungsbetrages.
Bei der Prüfung des Sonderausgabenabzugs wird der Berufseinsteigerbonus bei der Zulagenermittlung nicht einbezogen, vgl Stellmacher in H/H/R, § 84 EStG Rz 7 (08/2023).
Rn. 13
Stand: EL 176 – ET: 10/2024
Eine Nachholungsmöglichkeit des gekürzten Erhöhungsbetrages in späteren Beitragsjahren ist nicht vorgesehen (s BMF vom 05.10.2023, BStBl I 2023, 1726 Rz 46).
Rn. 14
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Mit dem Berufseinsteigerbonus soll der Anreiz erhöht werden, bereits frühzeitig einen Altersvorsorgevertrag abzuschließen, um wertvolle Zeit zum Aufbau einer zusätzlichen privaten Altersvorsorge zu nutzen. Je früher der Aufbau der Zusatzversorgung beginnt, umso mehr kann der StPfl vom Zinseszinseffekt profitieren.
Da das bisherige Vorsorgeverhalten junger StPfl darauf schließen lässt, dass dem Aufbau einer zusätzlichen privaten Altersvorsorge nicht die nötige Priorität eingeräumt wird, soll durch den Berufseinsteigerbonus eine zielgerichtete Weiterentwicklung des Förderinstrumentariums erfolgen (BT-Drucks 16/8869, 27).
Für das Beitragsjahr 2019 haben rd 98 000 junge StPfl den Berufseinsteigerbonus in Anspruch genommen, für das Beitragsjahr 2020 waren das rd 85 000 junge StPfl (Quelle Datenportal des BMF/Statistische Auswertungen zur Riester-Förderung, Stichtag 15.05.2023). Ausgezahlt wurden in 2019 EUR 17,5 Mio für den Berufseinsteigerbonus, in 2020 EUR 14,8 Mio.
Aus den Zahlen ist zumindest abzuleiten, dass das Förderinstrument genutzt wird und nicht einfach brachliegt. Borschel/Emmler in Lippross/Seibel, Basiskommentar Steuerrecht, § 84 EStG Rz 10 (06/2022) stellen in zwei Beispielrechnungen in Frage, ob tatsächlich eine Anreizwirkung mit dem Berufseinsteigerbonus verbunden ist. Rein rechnerisch sind die Beispiele und die darin enthaltene Kritik eines geringen Zinseffekts nachvollziehbar. Andererseits bleibt es aber bei dem Grundgedanken, dass jeder Sparvorgang für die Altersvorsorge aufgrund des demographischen Wandels zu begrüßen ist, auch wenn es nicht immer zu üppigen Zinsgewinnen kommt.