Schrifttum:
Olbertz, Die Aufwendungen des ArbN für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gemäß § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 EStG und das objektive Nettoprinzip, BB 1996, 2489;
Richter, Unfallkosten bei (Umweg-)Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb, DStR 1997, 229;
Söhn, Entfernungspauschale ohne Aufwendungen?, FR 2001, 950;
Höck, Entlastungswirkung der Entfernungspauschale – Mehr Belastungsgleichheit oder gleichheitswidrige Lastenverteilung?, DB 2002, 1020;
Thomas, Die Alibifunktion von Vereinfachungsbekenntnissen am Bsp der Entfernungspauschale, DStZ 2002, 877;
Drenseck, ESt-Reform und objektives Nettoprinzip, FR 2006, 1;
Stahlschmidt, Ist die Änderung der Entfernungspauschale verfassungswidrig? FR 2006, 818;
Wesselbaum-Neugebauer, Beschränkung der Entfernungspauschale auf Fernpendler, FR 2006, 808;
Micker, Verfassungsrechtliche Zweifel an der teilweisen Abschaffung der Pendlerpauschale, DStR 2007, 1145;
Tipke, Das Nettoprinzip – Angriff und Abwehr, dargestellt am Beispiel des Werkstorprinzips, BB 2007, 1525;
Wernsmann, Die Neuregelung der Entfernungspauschale ist verfassungsgemäß, DStR 2007, 1149;
Odendahl/Seifert, Auswirkungen der Entscheidung des BVerfG v 09.12.2008, DStR 2009, 201;
Weber-Grellet, Unzulässige Diskriminierung von Nahpendlern, DStZ 2009, 349;
Harder-Buschner, Berechnung der Entfernungspauschale bei Nutzung verschiedener Verkehrsmittel ab 2007, NWB 2010, 3020;
Niermann, Die Neuregelung des steuerlichen Reisekostenrechts ab 2014, DB 2013, 1015;
Schramm/Harder-Buschner, Die "erste Tätigkeitsstätte" – Gesetzliche Definition und Sonderfälle, NWB 2014, 26;
Seifert, Erfassung und Bewertung von Sachbezügen unter Berücksichtigung der LStR 2015, DStZ 2015, 246;
Seifert, Steuerliches Reisekostenrecht: Praxisfolgen der neuen BFH-Rspr, StuB 2019, 774;
Heine, Erste Tätigkeitsstätte bei den Einkünften aus VuV, DStZ 2020, 582;
Müller, Offene Fragen und mögliche Fallstricke im Zusammenhang mit der neuen Homeoffice-Pauschale, DStR 2021, 1079;
Schmitt, Erhöhte Entfernungspauschale für Fernpendler und Mobilitätsprämie für Geringverdiener, NWB 2021, 716.
Verwaltungsanweisungen:
R 9.10 LStR 2015;
BMF v 31.10.2013, BStBl I 2013, 1376 (Einführungsschreiben zu den Entfernungspauschalen ab 2014).
A. Allgemeines
1. Überblick
Rn. 450
Stand: EL 161 – ET: 11/2022
Nach § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 S 1 EStG sind WK auch Aufwendungen des ArbN für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (Grundtatbestand). Die Grundnorm in Bezug auf die Rechtsfolgenanordnung findet sich in § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 S 2 Hs 1 EStG sowie in § 9 Abs 2 S 1 EStG: Für jeden Arbeitstag, an dem der ArbN die erste Tätigkeitsstätte aufsucht, wird eine verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale mit Abgeltungswirkung von 0,30 EUR je Entfernungskilometer, höchstens jedoch mit 4 500 EUR, gewährt. Diese Grundregelungen werden durch die übrigen Bestimmungen des § 9 Abs 1 S 3 Nr 4, Abs 2 und Abs 4 EStG teils genauer spezifiziert, teils wieder aufgehoben.
So wird festgelegt, wie sich die zugrunde zulegende Entfernung ermittelt (§ 9 Abs 1 S 3 Nr 4 S 4 und 6 EStG), nämlich grundsätzlich von der der ersten Tätigkeitsstätte am nächsten gelegenen Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte auf der kürzesten Straßenverbindung.
Des Weiteren werden Fälle bestimmt,
§ 9 Abs 1 S 3 Nr 4 S 8 EStG legt für die VZ 2021 bis 2026 schließlich gestaffelt eine Erhöhung der Entfernungspauschale ab dem 21. Entfernungskilometer fest.
Schließlich definiert § 9 Abs 4 EStG die erste Tätigkeitsstätte und regelt weitere Einzelheiten.
2. Anwendungsbereich
Rn. 451
Stand: EL 161 – ET: 11/2022
§ 9 Abs 1 S 3 Nr 4 EStG spricht von Aufwendungen des"ArbN". § 9 Abs 3 EStG stellt jedoch klar, dass die Vorschrift nicht nur bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, sondern auch bei den übrigen Überschusseinkünften (§ 2 Abs 1 S 1 Nr 5–7 EStG) entsprechend zur Anwendung kommt (zB wenn ein StPfl seinen umfangreichen Grundbesitz von einem Büro aus verwaltet, vgl FG D'dorf v 04.06.1991, 6 K 89/86 E, EFG 1992, 67). Aus der Verweisung des § 4 Abs 5 Nr 6 S 2 EStG auf § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 S 2 bis 6 EStG ergibt sich, dass die Entfernungspauschale auch für Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte bei den Gewinneinkunftsarten gilt.
3. Rechtsentwicklung
Rn. 452
Stand: EL 161 – ET: 11/2022
Aufwendungen für Fahrten ...