Rn. 114

Stand: EL 48 – ET: 08/2001

Art 7 des Gesetzes betrifft ebenfalls eine Änderung in § 3 Nr 23 des EStG hinsichtlich der Steuerfreiheit von Leistungen nach dem Häftlingshilfegesetz, dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz, dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz und dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?