Rn. 10

Stand: EL 102 – ET: 11/2013

Der Gewinn aus dem privaten Veräußerungsgeschäft ermittelt sich aus dem Unterschied zwischen dem Veräußerungspreis und den AK o HK und den WK. Dabei mindern sich gem § 23 Abs 3 S 4 EStG die AK o HK um die bislang steuerwirksam vorgenommenen Abschreibungen.

Bis Ende 2008 galt dies allerdings lediglich für WG, die iRd Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, KapVerm oder VuV genutzt wurden. Im Zuge des JStG 2009 (v 19.12.2008 BGBl I 2008, 2794) wurde die Regelung auch auf WG ausgedehnt, die iRd sonstigen Einkünfte iSd § 22 EStG – bspw. iRd Vermietung beweglicher WG iSd § 22 Nr 3 EStG (Container-Leasing) – genutzt werden. Die Regelung gilt gem § 52a Abs 11 S 8 EStG für Anschaffungsvorgänge ab dem 01.01.2009.

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