Entscheidungsstichwort (Thema)
Kassensitz
Leitsatz (amtlich)
Der Sitz einer Krankenkasse befindet sich im Regelfall am Sitz ihrer Hauptverwaltung. Eine Trennung von Sitz und Hauptverwaltung erfordert grundsätzlich unmittelbar betriebsbezogene organisatorische Gründe. Soll mit der Änderung des Kassensitzes nur bewirkt werden, daß ein anderer Landesverband zuständig wird, rechtfertigt dies die Versagung der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.
Fundstellen
Dokument-Index HI1661704 |
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