Leitsatz (redaktionell)

Unfallversicherungsschutz - Familienheimfahrt - Familienwohnung - dritter Ort - innerer Zusammenhang

RVO § 550 Abs 1, RVO § 550 Abs 3

 

Orientierungssatz

Kein Unfallversicherungsschutz eines Versicherten, der auf dem Weg zu dem Haus seiner Verwandten, wo er sich neben seiner Unterkunft während seines Montageeinsatzes mit seiner Familie an den Wochenenden traf bzw zusammen aufhielt, verunglückte.

 

Verfahrensgang

SG Dortmund (Entscheidung vom 29.11.1994; Aktenzeichen S 36 U 122/94)

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 31.05.1996; Aktenzeichen 2 RU 28/95)

 

Fundstellen

Haufe-Index 543385

HVBG-INFO 1996, 326-332 (OT1)

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