Inhaber von eingetragenen und angemeldeten Marken können sein:
1. |
natürliche Personen, |
2. |
juristische Personen oder |
3. |
Personengesellschaften, sofern sie mit der Fähigkeit ausgestattet sind, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen. |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen