Nach Ansicht der Kommission hat die Zusammenfassende Meldung (ZM) nicht ausreichend zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs beigetragen. Das lag vor allem daran, dass die ZM zeitlich zu spät und datentechnisch unzureichend war. Deshalb wird die bisherige ZM grundlegend überarbeitet und praktisch abgeschafft. Im Rahmen der zukünftigen Meldepflicht müssen folgende grenzüberschreitende Umsätze über ein elektronisches Meldesystem gemeldet werden:
- Innergemeinschaftliche Lieferungen und gleichgestellte innergemeinschaftliche Verbringungen;
- neu ist die Meldepflicht für innergemeinschaftliche Erwerbe, die bisher in den meisten Mitgliedstaaten nur über lokale Umsatzsteuermeldungen erklärt werden konnten;
- grenzüberschreitende Erbringung steuerpflichtiger sonstiger Leistungen (Dienstleistungen);
- lokale B2B-Verkäufe, die unter einen obligatorischen Reverse-Charge-Mechanismus fallen (Hinweis: Diese Transaktionen müssen bereits ab dem 1.1.2025 bis zur Einführung des digitalen Meldesystems in der ZM deklariert werden).
Erfassung einzelner Transaktion
Neu ist, dass nun jede Transaktion einzeln und nicht mehr aggregiert erfasst wird. Bislang mussten nur die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) des Empfängers, die Art der Leistung (z. B. innergemeinschaftliche Lieferung) sowie die Summe der Bemessungsgrundlage angegeben werden. Auf diese Weise konnten die Steuerbehörden nicht nachvollziehen, wie viele einzelne Transaktionen mit der jeweiligen Bemessungsgrundlage an welchen Leistungsempfänger erbracht wurden.
Soweit unterscheidet sich die neue digitale Meldepflicht nicht wesentlich von der bisher bekannten ZM. Allerdings müssen künftig mehr Daten in einer deutlich kürzeren Frist übermittelt werden, was für viele Unternehmer die wohl größte Änderung darstellt. So müssen künftig für die genannten grenzüberschreitenden Leistungen u. a. das Ausstellungsdatum der Rechnung, die fortlaufende Rechnungsnummer, die USt-IdNr. des leistenden Unternehmers und Leistungsempfängers sowie Menge und Art der gelieferten Gegenstände bzw. Umfang und Art der erbrachten Dienstleistungen als strukturierter Datensatz übermittelt werden.
Ein großer Schritt: Near Real-Time-Reporting
Die verkürzte Übermittlungsfrist erscheint aus heutiger Sicht sehr ambitioniert. Nur 2 Werktage nach Ausstellung der Rechnung muss der Unternehmer die oben genannten Daten übermitteln. Stellt der Unternehmer keine Rechnung aus, gilt die Übermittlungspflicht trotzdem. Ein großer Schritt, wenn man bedenkt, dass bisher eine monatliche oder vierteljährliche Übermittlung der ZM erfolgt. Die neue Frist ermöglicht eine zeitnahe Überprüfung der übermittelten Daten.
Der große Vorteil des geplanten digitalen Meldesystems ist die Verwendung eines standardisierten Datenformats. Dies ermöglicht Unternehmen, die in mehreren EU-Ländern tätig sind, ein einheitliches Datenformat für alle Mitgliedstaaten zu nutzen.
Für die Übermittlung der Daten an die Steuerbehörden sieht die Kommission 2 Wege vor:
- Die Übermittlung durch den Steuerpflichtigen selbst oder
- die Übermittlung durch einen Dienstleister.
Die Mitgliedstaaten müssen ein technisches Verfahren für die Übermittlung der Daten bereitstellen.
Mit den geplanten Änderungen sollen die notwendigen Leitlinien für eine digitale Finanzverwaltung und Wirtschaft geschaffen werden – zumindest im grenzüberschreitenden Handel. Die Rolle der Papierrechnung übernehmen künftig strukturierte Datensätze, die die altbekannten Meldepflichten grundlegend verändern.
Vor allem für viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und deren Steuerberater sind die Änderungen mit einer tiefgreifenden Umstellung verbunden. Denn häufig sind die Prozesse noch weitgehend papierbasiert. Steuerberater müssen digitale Systeme und Prozesse schaffen, die der neuen Realität eines Near Real-Time Reportings „Rechnung” tragen. Auch deshalb dürfte das EU-weite digitale Meldesystem zu den Themen gehören, die bei den Mitgliedstaaten nicht auf ungeteilte Zustimmung stoßen. Es bleibt abzuwarten, ob es im Vergleich zum Kommissionsvorschlag noch weitreichende Kompromisse geben wird.