Am 15.7.2020 hat die EU-Kommission dem Rat und dem Europäischen Parlament in Form einer Mitteilung einen "Aktionsplan für eine faire und einfache Besteuerung zur Unterstützung der Aufbaustrategie" vorgelegt. Der Aktionsplan enthält 25 Maßnahmen, die die EU-Kommission bis 2024 vorschlagen und umsetzen will, darunter:
Einzige Mehrwertsteuerregistrierung eines Unternehmers in der EU, mit der überall in der Union Dienstleistungen erbracht und/oder Waren verkauft werden können (2022/2023);
Im Rahmen eines Pilotprojekts bewerten, welche digitale(n) Lösung(en) wie genutzt werden kann (können), um neue digitale Dienste für Steuerpflichtige zu schaffen und die Arbeit der Steuerverwaltungen auf Unionsebene besser zu unterstützen (2022/2023);
Legislativvorschlag zur Modernisierung der MwSt-Meldepflichten (2022/2023): Damit soll ein schnellerer – möglicherweise in Echtzeit – und detaillierterer Informationsaustausch über MwSt auf Umsätze innerhalb der EU gewährleistet werden und gleichzeitig sollen die Mechanismen, die auf inländische Umsätze angewandt werden können, gestrafft werden. In diesem Zusammenhang wird geprüft, ob die elektronische Rechnungsstellung weiter ausgebaut werden muss.
Erweiterung des Anwendungsbereichs des OSS: ES sollen alle übrigen Umsätze zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C), die bisher nicht abgedeckt sind, eingeschlossen werden; die Unternehmer sollen dann in der Lage sein, alle B2C-Umsätze in der EU im Rahmen einer einzigen Mehrwertsteuererklärung zu melden, die in dem Mitgliedstaat der Niederlassung abzugeben ist (2022/2023); in diesem Zusammenhang wird die Möglichkeit geprüft, die verpflichtende Nutzung dess OSS für die Einfuhr vorzusehen, und der für seine Nutzung festgelegte Schwellenwert (10.000 EUR) wird ebenfalls einer Überprüfung unterzogen.
Gesetzgebungsinitiative zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 (Zusammenarbeits-Verordnung), um im Rahmen von Eurofisc eine echte EU-Fähigkeit zur Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs bei grenzüberschreitenden Umsätzen zu schaffen: Eurofisc soll nicht nur für Mehrwertsteuerzwecke, sondern auch z. B. für Finanzmarktbehörden, den Zoll, OLAF und Europol zu einem Knotenpunkt der EU für Steuerinformationen werden (2022/2023).
Die Überprüfung grenzüberschreitender Umsätze soll verstärkt werden, um die MwSt-Einnahmen zu sichern. Der bloße Austausch von Informationen oder Warnungen zwischen den Mitgliedstaaten, wie dies bisher vorwiegend der Fall ist, sei angesichts des Umfangs der Umsätze, insbesondere mit der zum 1.7.2021 in Kraft tretenden Änderung der MwSt-Vorschriften für den elektronischen Handel, nicht zweckmäßig. Die EU-Kommission will prüfen, wie von einem manuellen Austausch auf einen automatisierten Datenaustausch über elektronische Systeme umgestellt werden kann, wie dies bereits jetzt beim Austausch von Zolldaten über Einfuhren aus Drittländern der Fall ist, und will ggf. einen Vorschlag zur Änderung der Zusammenarbeits-Verordnung (EU) Nr. 904/2010 vorlegen.
Darüber hinaus würden die den Mitgliedstaaten zur Verfügung stehenden neuen Technologien ehrlichen Unternehmen, die sich an die MwSt-Vorschriften halten wollen, den grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr erleichtern. Die Steuerbehörden würden ihre Kontrollen nach einem risikobasierten Ansatz stärker auf die Steuerpflichtigen konzentrieren, die die Vorschriften nicht befolgen, während ehrliche Steuerpflichtige mit weniger Betriebsunterbrechungen zu rechnen hätten. Darüber hinaus würde eine moderne Steuerverwaltung zur Koordinierung der Überprüfungen auf EU-Ebene auch ehrlichen Unternehmen das Leben erleichtern. Die Kommission will auch prüfen, wie diese grenzüberschreitenden Ermittlungen verstärkt werden können, und ggf. einen Vorschlag zur Änderung der VO 904/2010 vorlegen.
Vermeidung und Beilegung von mehrwertsteuerlichen Streitigkeiten (2022/2023): Mechanismen zur Vermeidung und Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Umsetzung der MwStSystRL bedarf es nach Auffassung der EU-Kommission in allen Phasen des Lebenszyklus von mehrwertsteuerpflichtigen Umsätzen, um die Grundsätze der Rechtssicherheit, Neutralität und Fairness zu gewährleisten. Die Kommission will alle möglichen Optionen prüfen und ggf. einen Vorschlag über einen Mechanismus zur Vermeidung und Beilegung von Streitigkeiten im Bereich der MwSt vorlegen.
Aktualisierung der Mehrwertsteuervorschriften für Finanzdienstleistungen (2020/2021): Die EU-Kommission will einen Vorschlag zur Änderung dieser veralteten Bestimmungen der Steuerbefreiung von Finanzdienstleistungen vorlegen. Bei der Modernisierung soll dem Aufschwung der digitalenWirtschaft (FinTech-Unternehmen) und der zunehmenden Auslagerung von Vorleistungen durch Finanz- und Versicherungsunternehmen sowie der Struktur dieses Wirtschaftszweigs Rechnung getragen werden. Der Vorschlag soll gleiche Wettbewerbsbedingungen in der Union gewährleisten und der internationalen Wettbewerbsfähigkeit von EU-Unternehmen Rechnung tragen.
Umwandlung des Status des Mehrwe...