Die Explanatory Notes bestätigen das deutsche Verständnis von der Art und Weise der Zuordnung der Warenbewegung zu einer der Lieferungen im Reihengeschäft, wenn entweder der erste Lieferer oder der letzte Abnehmer die Ware transportieren (oder transportieren lassen). Sie führen aus, wenn der erste Lieferant derjenige ist, der den Versand oder die Beförderung der Waren organisiert, kann der Transport oder die Versendung nur der Transaktion zugeschrieben werden, an der er beteiligt ist, nämlich der von ihm getätigten Lieferung. Dieser Umsatz ist dann die innergemeinschaftliche Lieferung, die unter den weiteren Voraussetzungen von Art. 138 MwStSystRL befreit ist. Wenn der letzte Abnehmer in der Kette die Versendung oder den Transport der Waren organisiert, kann diese Versendung oder dieser Transport daher nur dieser Transaktion, der Lieferung an den letzten Abnehmer, zugeschrieben werden.
Zu der Frage, nach welchen Kriterien zu bestimmen ist, ob jemand in der Kette den Warentransport verantwortet, scheinen die Explanatory Notes einen etwas anderen Ansatz zu verfolgen, als die deutsche Rechtsansicht, die von einer zivilrechtlichen Transportverantwortlichkeit in dem Sinne ausgeht, dass derjenige transportverantwortlich ist, der den Vertrag mit dem Frachtführer oder einem Spediteur geschlossen hat und daraus zivilrechtlich berechtigt und verpflichtet ist. Die Explanatory Notes führen hierzu aus, das geeignetste Kriterium, um zu bestimmen, wer der zwischengeschaltete (transportverantwortliche) Wirtschaftsbeteiligte ist, sei das des Steuerpflichtigen innerhalb der Kette, der die Waren selbst befördert oder mit einem Dritten die notwendigen Vorkehrungen für die Beförderung der Waren trifft und mit diesem Dritten einen Vertrag abschließt. Es sei denn, der betreffende Steuerpflichtige könne in diesen Fällen glaubhaft nachweisen, dass die Beförderung oder der Vertragsabschluss tatsächlich für einen anderen Steuerpflichtigen in der Kette erfolgt ist, der tatsächlich das Risiko des zufälligen Verlusts der Waren während der Beförderung trägt. Die Explanatory Notes betonen aber, dass die Tatsache, dass eine der Parteien in der Kette für die Beförderung bezahlt, allein nicht ausreicht, um zu dem Schluss zu kommen, dass diese Person der transportverantwortliche Zwischenhändler ist. Diese Partei könnte den Preis für den Transport z. B. als Teilzahlung für die an sie erbrachte Leistung bezahlen.
Wie nach der deutschen Rechtsansicht gehen auch die Explanatory Notes grds. davon aus, dass bei sog. gebrochenen Beförderungen in einer Lieferkette (mehrere der am Reihengeschäft Beteiligten teilen sich den Warentransport) die Grundsätze der Reihengeschäftsregelung keine Anwendung finden, weil dann nicht nur eine warenbewegte Lieferung in der Kette vorkommt, sondern mehrere.