Kurzbeschreibung
Im Meldeverfahren zur Sozialversicherung gibt es zahlreiche Sachverhalte, die mit unterschiedlichen Abgabegründen innerhalb bestimmter Fristen zu melden sind. Diese Meldesachverhalte, die entsprechenden Meldungen, Abgabegründe und Fristen werden hier übersichtlich dargestellt.
Anmeldungen
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Meldesachverhalt | Art der Meldung | Abgabegrund | Frist |
---|---|---|---|
Beginn der versicherungspflichtigen Beschäftigung | Anmeldung | 10 | Mit der ersten folgenden Entgeltabrechnung, spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Beschäftigungsbeginn |
Wechsel der Krankenkasse bei fortbestehendem Beschäftigungsverhältnis | Anmeldung (bei der neuen Krankenkasse) |
11 | Mit der ersten folgenden Entgeltabrechnung, spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Krankenkassenwechsel |
Wechsel der Beitragsgruppe bei fortbestehendem Beschäftigungsverhältnis | Anmeldung | 12 | Mit der ersten folgenden Entgeltabrechnung, spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Beitragsgruppenwechsel |
Sonstige Gründe/Änderungen im Beschäftigungsverhältnis | Anmeldung | 13 | Mit der ersten folgenden Entgeltabrechnung, spätestens innerhalb von 6 Wochen |
Aufnahme einer Beschäftigung in bestimmten Wirtschaftsbereichen/-zweigen | Sofortmeldung | 20 | Spätestens am Tag der Beschäftigungsaufnahme |
Abmeldungen
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Meldesachverhalt | Art der Meldung | Abgabegrund | Frist |
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Ende der versicherungspflichtigen Beschäftigung | Abmeldung | 30 | Mit der nächsten folgenden Entgeltabrechnung, spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Beschäftigungsende |
Wechsel der Krankenkasse bei fortbestehendem Beschäftigungsverhältnis | Abmeldung (bei der bisherigen Krankenkasse) |
31 | Mit der nächsten folgenden Entgeltabrechnung, spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Krankenkassenwechsel |
Wechsel der Beitragsgruppe bei fortbestehendem Beschäftigungsverhältnis | Abmeldung | 32 | Mit der nächsten folgenden Entgeltabrechnung, spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Beitragsgruppenwechsel |
Sonstige Gründe/Änderungen im Beschäftigungsverhältnis | Abmeldung | 33 | Mit der nächsten folgenden Entgeltabrechnung, spätestens innerhalb von 6 Wochen nach der Änderung |
Ende der Beschäftigung nach Unterbrechung ohne Fortzahlung des Arbeitsentgelts nach § 7 Abs. 3 Satz 1 SGB IV (z. B. unbezahlter Urlaub von mehr als einem Monat) | Abmeldung | 34 | Mit der nächsten folgenden Entgeltabrechnung, spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Beschäftigungsende |
Ende der Beschäftigung bei Unterbrechung wegen Arbeitskampf von mehr als einem Monat | Abmeldung | 35 | Mit der nächsten folgenden Entgeltabrechnung, spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Beschäftigungsende |
Wechsel des Entgeltabrechnungssystems (optional) | Abmeldung | 36 | Mit der nächsten folgenden Entgeltabrechnung, spätestens innerhalb von 6 Wochen nach dem Wechsel |
Ende der Beschäftigung wegen Todes | Abmeldung | 49 | Mit der nächsten folgenden Entgeltabrechnung, spätestens innerhalb von 6 Wochen nach dem Todesfall |
An-/Abmeldungen
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Meldesachverhalt | Art der Meldung | Abgabegrund | Frist |
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Beginn und Ende der versicherungspflichtigen Beschäftigung | Gleichzeitige An-/Abmeldung | 40 | Mit der ersten folgenden Entgeltabrechnung, spätestens innerhalb von 6 Wochen |
Jahresmeldungen/Entgeltmeldungen
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Meldesachverhalt | Art der Meldung | Abgabegrund | Frist |
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Beschäftigungszeit und Arbeitsentgelt für jeden am 31.12. eines Jahres versicherungspflichtig Beschäftigten | Jahresmeldung | 50 | Mit der ersten folgenden Entgeltabrechnung, spätestens bis zum 15.2. des Folgejahres |
UV-beitragspflichtiges Arbeitsentgelt für jeden am 31.12. eines Jahres Beschäftigten | UV-Jahresmeldung | 92 | Spätestens bis zum 16.2. des Folgejahres |
Meldungen wegen Unterbrechung der Beschäftigung
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Meldesachverhalt | Art der Meldung | Abgabegrund | Frist |
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Unterbrechung der Beschäftigung ohne Fortzahlung des Arbeitsentgelts von weniger als einem Monat (z. B. unbezahlter Urlaub, Krankengeldbezug) | keine Meldung | ||
Unterbrechung der Beschäftigung ohne Fortzahlung des Arbeitsentgelts für mindestens einen Kalendermonat, ohne dass die Mitgliedschaft in der Kranken-/Pflegeversicherung davon berührt wird (z. B. Krankengeldbezug) | Unterbrechungs- meldung |
51 | 2 Wochen nach Ablauf des ersten Kalendermonats der Unterbrechung |
Unterbrechung der Beschäftigung wegen Elternzeit für mindestens einen Kalendermonat | Unterbrechungs- meldung |
52 | 2 Wochen nach Ablauf des ersten Kalendermonats der Unterbrechung |
Unterbrechung der Beschäftigung wegen Ableistung gesetzlicher Dienstpflicht oder freiwilligem Wehrdienst für mindestens einen Kalendermonat | Unterbrechungs- meldung |
53 | 2 Wochen nach Ablauf des ersten Kalendermonats der Unterbrechung |
Änderungsmeldungen
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Meldesachverhalt | Art der Meldung | Abgabegrund | Frist |
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Änderung des Namens eines Beschäftigten | Namensänderung | 60 | Mit der nächsten folgenden Entgeltabrechnung, spätestens innerhalb von 6 Wochen nach der Änderung |
Änderung der Anschrift eines Beschäftigten | Anschriftenänderung | 61 | Mit der nächsten folgenden Entgeltabrechnung, spätestens innerhalb von 6 Wochen nach der Änderung |
Änderung des Aktenzeichens/der Personalnummer eines Beschäftigten | Änderungsmeldung | 62 | ... |
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