Rz. 31
Die Regelung der Gebühr für den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stand bisher in Abs. 3 Nr. 2. Sie wurde inhaltlich nicht verändert. Abs. 3 Nr. 1 entfällt durch Abschaffung des Lohnsteuer-Jahresausgleichs.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen