Kurzbeschreibung
Dieses Musterschreiben bietet Unterstützung bei der Einlegung eines Einspruchs beim Finanzamt.
Vorbemerkung
Der Inhalt des folgenden Musterschreibens dient als Orientierungshilfe für die Einlegung eines Einspruchs beim Finanzamt. Die Formulierung ist für den Einzelfall anzupassen.
Vorinstanz: Sächsisches FG, Urteil v. 9.11.2020, 1 K 1869/18
Verfahren beim BFH: VIII R 32/20
Einspruch
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Vor- und Nachname des/der Steuerzahler/s sowie Adresse des/der Steuerzahler/s |
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An das Finanzamt ... Straße, Nr. ggf. Postfach Postleitzahl, Ort |
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Ort, Datum | |
Steuernummer: | |
Bescheid für … über Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer Minderung der 1-%- Methode um privat getragene Aufwendungen |
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Einspruch |
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich Einspruch gegen den o. g. Bescheid vom …………… ein.
Begründung:
Mein Einspruch richtet sich gegen die Nichtberücksichtigung von selbst getragenen Kosten im Zusammenhang mit der Privatnutzung des Dienstwagens.
Insoweit wird die Privatnutzung des Dienstwagens pauschal mit der 1-%-Methode besteuert. Nach dieser Methode soll die private Mitnutzung des Firmenwagens komplett abgegolten sein. Sofern daher der Arbeitnehmer privat noch Aufwendungen selbst trägt, wie beispielsweise Mautgebühren, Parkkosten, Gebühren für eine Fähre dann müssen diese Kosten mindernd angesetzt werden.
Vgl. Sächsisches FG, Urteil v. 9.11.2020, 1 K 1869/18.
Unter dem Aktenzeichen VIII R 32/20 prüft der BFH u. a., ob die vom Arbeitnehmer anlässlich der Privatnutzung seines Dienstwagens selbst getragenen Aufwendungen den nach der 1-%-Methode ermittelten geldwerten Vorteil aus der Fahrzeugüberlassung mindert.
Unter Bezugnahme auf das vorgenannte Verfahren ist nach § 363 Abs. 2 Satz 2 AO Verfahrensruhe zu gewähren.
Mit freundlichen Grüßen
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