BMF, Schreiben v. 17.05.2024, IV B 5 - S 1100/24/10001 :002
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Anlage erhalten Sie die Dateien des Entwurfs für die Mindeststeuererklärung. Der Vordruckentwurf ist noch nicht mit den obersten Finanzbehörden der Länder abgestimmt.
Hinweise zum neuen Abstimmungsprozess für das Stellungnahmeverfahren
Zur Stellungnahme erhalten Sie als Anlage zum einen die maschinell aus dem elektronischen Werkzeug TUKAN erzeugten Excel-Tabellen, die den elektronischen Datensatz abbilden, und zum anderen die PDF-Datei des Papiervordrucks der Mindeststeuererklärung. Es wird nicht über den Inhalt der Papiererklärung, sondern ausschließlich über den elektronischen Datensatz abgestimmt. Der Papiervordruck dient lediglich der besseren Visualisierung. Anhänge zur Mindeststeuererklärung sind nicht zugelassen. Zusätzlich ist ein Qualifiziertes Freitextfeld in der digitalen Form vorhanden.
Wichtig:
Sowohl die Erstellung der für das Stellungnahmeverfahren erforderlichen Excel-Tabellen aus dem TUKAN als auch der Import der eingehenden Stellungnahmen in TUKAN erfolgt automationsgestützt ohne zusätzliches personelles Eingreifen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie Ihre Änderungsvorschläge zu den Vordruckentwürfen ausschließlich in der als Anlage beigefügten Excel-Tabelle vornehmen. Bitte verzichten Sie darauf, Vorschläge außerhalb der Excel-Tabelle einzureichen, da diese nicht automationsgestützt in TUKAN übertragen werden können.
Im Tabellenblatt (Registerkarte) „Info“ nehmen Sie bitte Angaben zum Einsender (Behörde / Name des Bearbeiters, Datum der Stellungnahme, internes Geschäfts- / Aktenzeichen) vor. Diese Angaben werden zur Identifikation und Zuordnung der Vorschläge benötigt.
In der Excel-Tabelle ist für jeden Vordruck und jede Anleitung ein eigenes Tabellenblatt angelegt. Bitte tragen Sie die Vorschläge nur in der „Spalte A“ und direkt zum jeweiligen Feld / zur einzelnen Zeile ein. Ist dies nicht möglich, können Eintragungen in der jeweils übergeordneten Abschnittsüberschrift vorgenommen werden. In der Excel-Tabelle werden nur die Datenfelder dargestellt, die auch im elektronischen Datensatz vorhanden sind; reine Papierfelder (zum Beispiel Unterschriftenfeld) werden dagegen nicht gesondert dargestellt.
Bei den in Form der Excel-Tabelle beigefügten elektronischen Datensätzen ist zu beachten, dass das visualisierte elektronische Modell zu den Vordrucken lediglich einen vorläufigen Arbeitsstand widerspiegelt. Insbesondere bei Wiederholbarkeiten, Feldnamen und Feldtypen werden im weiteren Anpassungsprozess und bei der Qualitätssicherung noch laufend Änderungen vorgenommen.
Etwaige Änderungs- und/oder Ergänzungswünsche bitte ich bis zum
14. Juni 2024
an Pillar2@bmf.bund.de mitzuteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Anlage 1
Mindeststeuererklärung - Entwurf - (25.04.2024)
2024_05_17_mindeststeuererklaerungsvordruck-2
Anlage 2
Anleitung zur Mindeststeuererklärung - Entwurf - (25.04.2024)
2024_05_17_mindeststeuererklaerungsvordruck-3
Anlage 3
Excel-Tabellen - Entwurf - (25.04.2024) [hier nicht wiedergegeben]
Normenkette
MinStG § 1