Modernisierungsvereinbarung zum Mietvertrag vom ________ nebst Nachtrag Nr. 1 vom ________ |
zwischen
Herrn/Frau |
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(Name und Anschrift des Vermieters) |
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– im Folgenden: Vermieter – |
und
Herrn/Frau |
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(Name und Anschrift des Mieters) |
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– im Folgenden: Mieter – |
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– im Folgenden gemeinsam: Mietvertragsparteien – |
1. Vereinbarungsgrundlage
Zwischen den Mietvertragsparteien besteht auf der Basis des Mietvertrags vom _________ nebst Nachtrag Nr. 1 vom ________ seit dem _________ ein Mietverhältnis über die Wohnung im ____ -geschoss des Anwesens __________________________ [Anschrift des Mietobjekts], bestehend aus ____ Zimmern, Küche, Bad, WC, Diele, Balkon, Kellerraum Nr. ___ und Tiefgaragenstellplatz Nr. ___.
2. Modernisierungsmaßnahmen des Mieters
Der Mieter beabsichtigt/verpflichtet sich, in den Mieträumen die nachstehend genannten Modernisierungsmaßnahmen durchzuführen:
Baumaßnahme |
betroffener Raum |
Beschreibung |
voraussichtliche Kosten der Baumaßnahme |
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3. Kostenübernahme
Der Mieter verpflichtet sich, sämtliche im Zusammenhang mit den in vorstehender Ziffer 2 genannten Modernisierungsmaßnahmen stehenden Kosten selbst zu tragen.
4. Ausführung der Modernisierungsmaßnahmen
Der Mieter verpflichtet sich, sämtliche in vorstehender Ziffer 2 genannten Modernisierungsmaßnahmen sach- und fachgerecht sowie ordnungsgemäß auszuführen bzw. durch geeignete Fachhandwerker ausführen zu lassen.
5. Eigentumsübergang
Sämtliche Anlagen und Einrichtungen, mit welchen die Mietsache im Zuge der in vorstehender Ziffer 2 genannten Modernisierungsmaßnahmen ausgestattet wird, gehen in das unbeschränkte Eigentum des Vermieters auch dann über, wenn diese nicht wesentlicher Bestandteil des Grundbesitzes werden. Der Mieter verzichtet ausdrücklich auf die ihm nach den §§ 539, 522 BGB zustehenden Ansprüche auf Wegnahme solcher Einrichtungen.
6. Ausführungszeitraum der Modernisierungsmaßnahmen
Die erforderlichen Bauarbeiten werden voraussichtlich am _________ / in der ____. KW 2023 beginnen und voraussichtlich einen Zeitraum von
□ ___ Tagen
□ ___ Wochen
□ ___ Monaten
beanspruchen.
7. Minderungsansprüche des Mieters
Die Mietvertragsparteien stellen klar, dass der Mieter für die Dauer der Baumaßnahmen auf ein ihm ggf. zustehendes Minderungsrecht verzichtet.
8. Gesamtkosten der Modernisierungsmaßnahmen
Die Gesamtkosten für die beabsichtigten Modernisierungsmaßnahmen werden sich voraussichtlich auf ______ EUR belaufen. Dies ergibt sich zum einen aus den zur Ergänzung der in vorstehender Ziffer 2 enthaltenen Tabelle als Anlagenkonvolut 1 beigefügten Kostenvoranschlägen folgender Handwerksbetriebe:
Zum anderen werden diese voraussichtlichen Kosten ergänzt durch die folgenden weiteren als Anlagenkonvolut 2 beigefügten Unterlagen:
Nach Abschluss der Arbeiten sind die tatsächlichen Kosten unverzüglich durch den Mieter festzustellen und zu belegen.
9. Abnahme der Modernisierungsmaßnahmen
Der Vermieter hat die Modernisierungsmaßnahmen nach Abschluss abzunehmen.
10. Abgeltung der Modernisierungskosten des Mieters / Leistungen des Vermieters
10.1 |
Der Vermieter stimmt der Durchführung der in vorstehender Ziffer 2 genannten Modernisierungsmaßnahmen des Mieters zu. Der Vermieter ist berechtigt, diese Zustimmung zu widerrufen, sofern der Mieter nicht innerhalb von ___ Wochen/Monaten nach Abschluss dieser Vereinbarung mit den erforderlichen Arbeiten beginnt oder soweit diese Arbeiten nicht bis spätestens ___ Wochen/Monaten seit Abschluss dieser Vereinbarung fertig gestellt sind. Macht der Vermieter von diesem Recht zum Widerruf der Zustimmung Gebrauch, wird diese Vereinbarung insgesamt gegenstandslos. |
10.2 |
Eine Rückbauverpflichtung des Mieters bei Beendigung des Mietverhältnisses besteht hinsichtlich der in vorstehender Ziffer 2 genannten Modernisierungsmaßnahmen nicht. |
10.3 |
Der Vermieter billigt dem Mieter infolge der durch diesen aufgewendeten Modernisierungskosten einen Abwohn-/Amortisationszeitraum zu; dieser beläuft sich auf jeweils 12 Monate ab dem Zeitpunkt der Abnahme der Arbeiten durch den Vermieter für Modernisierungskosten in Höhe einer bei Abschluss dieser Vereinbarung geschuldeten Jahreskaltmiete, insgesamt aber auf mindestens ___ Monate/Jahre und auf höchstens ___ Monate/Jahre. Vom Mieter aufgewendete Kosten, die die voraussichtlichen Kosten der Modernisierungsmaßnahmen gemäß vorstehender Ziffer 8 um mehr als 20 % überschreiten, bleiben unberücksichtigt. |
10.4 |
Der Vermieter verzichtet für die in vorstehender Ziffer 10.3 genannte Dauer auf sein sich aus § 573 BGB ergebendes Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses, wobei dieser Verzicht ausdrücklich nicht für das Recht des Vermieters zur ordentlichen Kündigung wegen einer schuldhaften, nicht unerheblichen Verletzung der vertraglichen Pflichten des Mieters (§ 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB) gilt; diese Kündigung bleibt damit ebenso möglich wie die außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses. |
11. Mieterhöhung
Das gesetzliche Rech...