Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen stellen, um hohe Nachzahlungszinsen zu vermeiden
Droht eine hohe Steuernachzahlung in Verbindung mit einer verspäteten Abgabe der Steuererklärung und damit der Entstehung von Zinsen, bietet es sich an, die Vorauszahlungen für das Veranlagungsjahr bereits vor Abgabe der Steuererklärung nach oben anpassen zu lassen.
Überweisungen an die Finanzverwaltung zu tätigen, weil man mit hohen Steuernachzahlungen rechnet, führt jedoch nicht zum Erfolg. Die Vorauszahlungen müssen vom Finanzamt erst festgesetzt werden, bevor sie bei der Berechnung des zu verzinsenden Betrags in Abzug gebracht werden können.
Die Zinsen werden gem. § 233a Abs. 3 AO nach folgendem Unterschiedsbetrag bemessen:
|
festgesetzte Steuer |
abzgl. |
anrechenbarer Steuerabzugsbeträge |
abzgl. |
Vorauszahlungs-Soll |
= |
zu verzinsender Betrag |
Lässt man also bereits vor dem Ergehen des Steuerbescheids das Vorauszahlungs-Soll nach oben anpassen, vermindert sich der zu verzinsende Betrag und damit die Belastung mit Nachzahlungszinsen.