Zusammenfassung

Die Förderung der Nachhaltigkeit ist zu einer der zentralen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts geworden. Dabei steht der Begriff "Nachhaltigkeit" für weitaus mehr, als die Fähigkeit, die Bedürfnisse der heutigen Generation zu befriedigen, ohne die Möglichkeiten zukünftiger Generationen zu beeinträchtigen. Angesichts globaler Probleme wie dem Klimawandel, der Ressourcenknappheit sowie sozialer Ungerechtigkeit ist es unerlässlich, dass sowohl staatliche als auch rechtliche Instrumente geschaffen und genutzt werden, um eine nachhaltige Entwicklung zu unterstützen. In diesem Beitrag wird untersucht, welche Rolle das Steuer- und Gesellschaftsrecht bei der Förderung von Nachhaltigkeitszielen bereits heute spielt, sowie die Herausforderungen, die einer effektiven Umsetzung noch im Wege stehen.

1 Staatsziel – Nachhaltigkeit im Grundgesetz

Staatsziele sind langfristige verfassungsrechtliche Ziele, die ein Staat erreichen möchte. Sie sind in der Verfassung verankert und dienen als Leitprinzipien für die staatliche Politik und Gesetzgebung. Staatsziele spiegeln die grundlegenden Werte und Ideale wider, auf denen eine Gesellschaft basiert, und sollen sicherstellen, dass staatliche Maßnahmen darauf ausgerichtet sind, diese Ziele zu erreichen. Die wohl bekanntesten Staatsziele "Liberté, Egalité, Fraternité" (Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit) wurden während der französischen Revolution zum ersten Mal beschworen. Staatsziele können verschiedene Bereiche umfassen, wie zum Beispiel die Wahrung der Menschenwürde, die Förderung von Freiheit und Gleichheit, die Sicherung von sozialer Gerechtigkeit, die Erhaltung der Umwelt, die Förderung von Bildung und Kultur sowie die Sicherung des Friedens und der Sicherheit. Sie dienen dazu, die langfristige Entwicklung und das Wohlergehen einer Gesellschaft zu fördern und zu sichern.

In Deutschland sind mehrere Staatsziele der Verfassung mit dem Konzept der Nachhaltigkeit in Einklang zu bringen. Die folgenden Staatsziele des Grundgesetzes sind mit dem Konzept der Nachhaltigkeit vereinbar:

Art. 20a GG verpflichtet den Staat, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen, was eine nachhaltige Nutzung der Ressourcen einschließt, um sie für zukünftige Generationen zu erhalten. Auch der in Artikel 20a GG genannte Umweltschutz als Staatsziel ist eng mit dem Konzept der Nachhaltigkeit verbunden, da er die Bewahrung der Umwelt für gegenwärtige und zukünftige Generationen zum Ziel hat.

Ferner beinhaltet das Sozialstaatsprinzip nach Art. 20 GG die Verpflichtung des Staates, für soziale Gerechtigkeit zu sorgen. Eine nachhaltige Sozialpolitik strebt eine gerechte Verteilung von Ressourcen und Chancen an, um eine langfristige soziale Stabilität zu gewährleisten.

Ohne jeden Zweifel ist auch die Gleichberechtigung nach Art. 3 GG ein grundlegendes Prinzip, das darauf abzielt, gleiche Rechte und Chancen für alle Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Eine nachhaltige Gesellschaft sollte allen Menschen die gleichen Möglichkeiten bieten, um ihr volles Potenzial zu entfalten. Diese Staatsziele sind miteinander verflochten und unterstützen gemeinsam eine nachhaltige Entwicklung, die sowohl ökologische, soziale als auch ökonomische Aspekte berücksichtigt und den Bedürfnissen gegenwärtiger und zukünftiger Generationen gerecht wird.

Art. 109 Abs. 2 GG legt die Grundsätze der Haushaltsführung des Bundes fest und ist weniger direkt mit dem Konzept der Nachhaltigkeit verbunden als die zuvor genannten Artikel. Allerdings kann argumentiert werden, dass eine verantwortungsvolle Haushaltsführung, die darauf abzielt, die Verschuldung zu begrenzen und langfristige finanzielle Stabilität zu gewährleisten, ebenfalls mit dem Nachhaltigkeitsgedanken vereinbar ist. Eine nachhaltige Haushaltspolitik strebt an, die finanziellen Ressourcen so zu verwalten, dass sie nicht nur den aktuellen Bedarf decken, sondern auch zukünftige Generationen nicht übermäßig belasten. In diesem Sinne könnte Art. 109 Abs. 2 GG als unterstützend für eine nachhaltige Entwicklung betrachtet werden, wenngleich sein Bezug zum Konzept der Nachhaltigkeit weniger explizit ist als bei anderen Staatszielen.

2 Nachhaltigkeit im Wirtschaftsleben

Nachhaltigkeit im Wirtschaftsleben kann als ein Ansatz beschrieben werden, der darauf abzielt, ökonomische, ökologische und soziale Ziele miteinander in Einklang zu bringen, um langfristige Erfolge in allen Bereichen zu gewährleisten. Dabei geht es im Kern darum, die Bedürfnisse der heutigen Generation zu befriedigen, ohne die Möglichkeiten zukünftiger Generationen zu gefährden. Dies umfasst die effiziente Nutzung aller Ressourcen, den Schutz der Umwelt, die Förderung sozialer Gerechtigkeit und die Sicherstellung einer stabilen und gesunden wirtschaftlichen Entwicklung.

Nachhaltigkeit im Wirtschaftsleben beinhaltet vor diesem Hintergrund beispielsweise die Umsetzung von Praktiken, die ökologisch verträglich sind, wie die Reduzierung von Treibhausgasemissionen, den Schutz von Biodiversität und natürlichen Ressourcen sowie die Förderung erneuerbarer Energien. Gleichzeitig sollen wirtschaftliche Aktivit...

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