Sarah Müller, Prof. Dr. Stefan Müller
4.3.1 Zielsetzung und Rahmenbedingungen
Rz. 21
Einen weiteren wichtigen Eckpfeiler der Nachhaltigkeitsberichterstattung stellt auch die Abbildung von Sozialaspekten dar, zu denen insbesondere Arbeitnehmerbelange, Menschenrechte, Sozial- und Verbraucherbelange gehören. Während die hohe Bedeutung von Arbeitnehmerbelangen für den Unternehmenserfolg nachgewiesen ist, hat die Relevanz der Achtung von Menschenrechten entlang der Wertschöpfungskette aufgrund der (geplanten) Verschärfung der unternehmerischen Sorgfaltspflichten durch das nationale LkSG und der unionsrechtlichen CSDDD einen deutlichen Schub bekommen. Aufgrund der weiterhin bestehenden und zugleich schwerwiegender globalen Menschenrechtsverletzungen erscheint eine Anpassung des Rechtsrahmens allerdings auch notwendig.
Neben diesen beiden Aspekten werden im Rahmen der ESRS S1 bis S4 Offenlegungspflichten zu weiteren Sozial- und Verbraucherbelangen verankert, um so gesamtgesellschaftliche Belange zu fördern und mehr Transparenz für unternehmerisches Handeln zu fordern.
4.3.2 Offenlegungsanforderungen zur eigenen Belegschaft (ESRS S1)
Rz. 22
Die zahlenmäßig umfangreichsten Offenlegungspflichten enthält der ESRS S1:
Maßgeblich sind hierfür die normierten Offenlegungspflichten, die sich auf den Schutz und die Förderung von Arbeitnehmern, die Sicherung humaner Arbeitsbedingungen und die Verhinderung diskriminierender Verhaltensweisen beziehen.
4.3.3 Offenlegungsanforderungen für Arbeitnehmer in der Wertschöpfungskette (ESRS S2)
Rz. 23
ESRS S2 enthält neben den Konkretisierungen der allgemeinen Offenlegungspflichten 5 weitere Offenlegungspflichten mit Bezug auf die Arbeitnehmer in der Lieferkette: