Kommentar

Das BMF hat die Liste der amtlichen Beschaffungsstellen für die Umsatzsteuervergünstigungen aufgrund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut neu veröffentlicht. Die Liste hat den Stand vom 1.1.2014.

 

Link zur Verwaltungsanweisung

BMF, Schreiben v. 13.2.2014, IV D 3 – S 7492/07/10001, BStBl 2014 I S. 273.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge