Yvonne Gallus, RAin[*]

Der Beitrag schließt an die Übersicht zur Gemeinnützigkeit in Heft 3/2018 an (Gallus, ErbStB 2018, 120). Die aktuelle Regierungskoalition hatte sich 2018 u.a. eine Stärkung der Zivilgesellschaft und des Ehrenamts auf die Fahne geschrieben, dennoch verdichtete sich das Gesetzgebungsverfahren erst im Krisenjahr 2020. Das "Ehrenamtspaket" wurde erst im Oktober 2020 auf Druck der Landesfinanzminister durch den Finanzausschuss des Deutschen Bundestags Teil der Gesetzesänderungen (Hüttemann, DB 2021, 72; BT-Drucks. 19/25160, v. 10.12.2020, S. 118). Das JStG wurde am 21.12.2020 verabschiedet (BGBl. I 2020, 3096) und trat – überwiegend – am 29.12.2020 in Kraft.

Die Reform des Stiftungsrechts manifestierte sich erst anhand des RegE vom 3.2.2021. Der Bundestag hat der nachgebesserten Fassung des "Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts" sodann am 24.6.2021 zugestimmt, der Bundesrat am Folgetag. Die Reform tritt ab dem 1.7.2023 in Kraft.

[*] Yvonne Gallus ist als Rechtsanwältin bei c k s s Carlé Korn Stahl Strahl Partnerschaft mbB Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, tätig.

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