OFD Koblenz, Verfügung v. 2.1.2007, S 2233 A - St 31 1

 

1. Allgemeines

Für die Einkommensteuerveranlagung der nicht Buch führenden Obst- und Gemüsebauern einschl. der Inhaber von gemischten Betrieben (Obst- und Gemüsebau und Landwirtschaft) für das Kalenderjahr 2005 bzw. für die Gewinnermittlung des Wirtschaftsjahres (Wj.) 2005/2006 gelten die grundlegenden Anordnungen in der Rundverfügung (Rdvfg.) vom 12.4.2006, S 2233 A - St 31 1, soweit nachfolgend nicht etwas anderes bestimmt ist.

In der Anlage 1 sind die für das Wj. 2005/2006 gültigen Richtwerte für den Obstbau und in der Anlage 2 die entsprechenden Werte für den Gemüsebau enthalten. Eine Änderung bei deren Anwendung ist gegenüber dem letzten Jahr nicht eingetreten, dennoch werden aus Zweckmäßigkeitsgründen die maßgebenden Grundsätze nachfolgend zusammenfassend dargestellt.

 

2. Allgemeine Ertragslage

 

2.1 Obstbau

Die Ernte beim Kern- und Steinobst war im nördlichen Rheinland-Pfalz mengen- und qualitätsmäßig gut. Im Süden hingegen fiel die Ernte wegen Hagel und Nachtfrösten gebietsweise wesentlich niedriger aus. Durch die lang anhaltende Kälte im Frühjahr wurde auch die Erdbeerernte negativ beeinflusst.

Das schlechte Preisniveau vom Vorjahr hat sich beim Kernobst fortgesetzt, während bei den Kirschen ein leichter Anstieg zu verzeichnen war. Ein Preisverfall ergab sich bei Pfirsich und Zwetschen.

 

2.2 Gemüsebau

Der positive Trend des 1. Halbjahres 2005 setzte sich auch im 2. Halbjahr fort. Vor allem bei den Hauptkulturen gab es bei durchweg guter Qualität zumeist bessere Schnittpreise als in den letzten Jahren. Aufgrund des kalten Frühjahrs 2006 begann die Ernte der meisten Gemüsearten erst Ende April. Die Marktpreise entwickelten sich bis Ende Juni erfreulicherweise positiv. Die Erlös-Kosten Relation gestaltete sich im Erhebungszeitraum erneut günstiger.

 

3. Betriebseinnahmen

Um einen Anhaltspunkt für eine sachgerechte Schätzung mit über den mittleren Richtwerten liegenden Werten zu bieten, sind in der Anlage 1 und 2 neben mittleren Richtwerten zusätzlich obere Richtwerte enthalten. Hierbei handelt es sich nicht um Höchstwerte, sondern um über dem Mittelwert liegende gemittelte Werte.

Zur Anwendung dieser Werte bei erstmaliger oder wiederholter Schätzung sowie bei Gemüsebaubetrieben mit Vertragsanbau oder Anbau unter Glas siehe die o.a. Rdvfg. vom 12.4.2006, Tz. 2.1.1 und 2.1.3.

 

4. Betriebsausgaben

Werden die sachlichen Kosten nicht durch Aufzeichnungen oder Belege nachgewiesen, können sie mit folgenden %-Sätzen bezogen auf die Einnahmen berücksichtigt werden:

  • Obstbau 20 %
  • Gemüsebau 27 %

Die von dem pauschalen Ansatz nicht erfassten Aufwendungen ergeben sich aus Tz. 2.2.2 der o.a. Rdvfg. vom 12.4.2006.

 

5. Folienanbau

Entgegen den bisherigen Regelungen sind Aufwendungen des Land- und Forstwirtes für den Anbau unter Folie nicht mehr neben dem pauschalen Kostenansatz als zusätzliche Aufwendungen zu berücksichtigen, sondern mit diesem Kostenansatz abgegolten.

 

6. Zur Anwendung der Richtwerte

Die Finanzämter sind an die veröffentlichten Richtbeträge und die %-Sätze für die sachlichen Kosten nicht gebunden, wenn ihre Anwendung im Einzelfall zu einer unzutreffenden Gewinnschätzung führt. Bestehen Anhaltspunkte für eine derartige Gewinnschätzung kann der Betrieb auch der zuständigen landwirtschaftlichen Bp-Stelle gemeldet werden (siehe im Übrigen Tz. 2.3 der o.a. Rdvfg. vom 12.4.2006).

 

Anlage 1

Richtwerte für den Obstbau; Wj. 2005/2006

Obstart und Erziehungsform Erlöse je Baum oder Strauch
  mittlerer Richtwert oberer Richtwert
  EUR EUR
Apfel 6 11
Aprikose 9 16
Birne 6 11
Mirabelle 16 25
Nuss 13 30
Pfirsich 25 35
Sauerkirsche 6 11
Süßkirsche 32 52
Zwetsche und Pflaume 25 35
Holunder 15 25
Johannisbeere 5 15
Obstart und Erziehungsform Erlöse je Ar
  mittlerer Richtwert oberer Richtwert
  EUR  
Brombeere 180 190
Erdbeere 240 267
Himbeere 400   700

Anmerkung:

Bei den oberen Werten handelt es sich nicht um die Höchstwerte, sondern um über dem Mittelsatz liegende gemittelte Werte.

 

Anlage 2

Richtwerte für den Gemüsebau; Wj. 2005/2006

Gemüseart Erlöse je Ar
  Rahmensätze
  mittlerer Richtwert oberer Richtwert
  EUR EUR
Blattgemüse:    
Endiviensalat 100 135
Feldsalat 180 230
Kopfsalat, früh 120 185
Kopfsalat, spät 90 115
Bunter Salat 120 130
Spinat 55 100
Fruchtgemüse:    
Erbsen 50 80
Kürbis 95 140
Stangenbohnen 140 190
Tomaten 290 350
Zucchini 190 225
Kohlgemüse:    
Blumenkohl, früh 120 145
Blumenkohl, spät 80 110
Chinakohl 170 190
Kohlrabi, früh 100 145
Kohlrabi, spät 85 135
Rotkohl, früh 100 170
Rotkohl, spät 80 100
Weißkohl, früh 100 120
Weißkohl, spät 100 140
Wirsing, früh 55 85
Wirsing, spät 65 95
Grünkohl 40 60
Wurzelgemüse:    
Karotten, Möhren 75 105
Radies 180 230
Rettich 90 100
Rote Rüben 90 100
Weiße Rüben 125 145
Würzgemüse:    
Lauch 190 250
Sellerie 145 220
Bundsellerie 155 180
Fenchel 130 200
Zwiebeln 75 85
Bundzwiebeln 145 185
Mehrjährige Gemüse:    
Rhabarber 80 135
Spargel 205 275
Gewürzpflanzen:    
Basilikum 55 70
Dill 135 210
Petersilie 130 240
Sauerampfer 100 120

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